Gesundheit – Düsseldorf – Grundlegende Schutzmaßnahmen laufen am Samstag in NRW aus – Gesundheit

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Düsseldorf (dpa/lnw) – Die Maskenpflicht etwa beim Einkaufen, der Mund-Nasen-Schutz gegen Corona ist nur eine unverbindliche Empfehlung: In Nordrhein-Westfalen laufen nach Angaben des Gesundheitsministeriums an diesem Samstag wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen aus -Westfalen. Die Zugangsvoraussetzungen 3G (geimpft, genesen oder getestet) und 2Gplus (geimpft, genesen, plus getestet oder geboostet) gelten nicht mehr, und die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen werde nicht über den 2 Gesundheit Edmund Heller am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtags.

Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz sind nach dem 2. April grundlegende Schutzmaßnahmen nur noch in wenigen besonders gefährdeten Bereichen wie dem öffentlichen Nahverkehr und Krankenhäusern möglich. Die Regelung, dass Länder Beschränkungen in Hotspots erlassen könnten, sei laut Heller kaum praktikabel: „Wollen wir zweimal wöchentlich eine Sondersitzung des Landtags einberufen, um einen lokalen Hotspot festzulegen? Das geht nicht.“ Eine bundesweite Regelung wäre nicht rechtssicher. Eine Überlastung der Krankenhäuser kann derzeit nicht nachgewiesen werden.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte eine Maskenempfehlung statt Maskenpflicht für öffentliche Innenräume in Nordrhein-Westfalen an. „Natürlich werden wir sagen, dass wir es für klug halten, eine Maske zu tragen, wo viele Menschen drinnen sind. Das werde ich auch als Empfehlung in eine Coronaschutzverordnung schreiben“, sagte er. Eine Corona-Schutzmaske im Supermarkt sei seiner Meinung nach wegen der hohen Kundenfrequenz wichtiger als beispielsweise beim Anzugkauf.

„Mediziner sagen uns, dass es in der aktuellen Situation wichtig wäre, die Maskenpflicht in Innenräumen aufrechtzuerhalten“, erklärte Heller. Das wäre eine vernünftige Entscheidung, aber das Land kann sie nicht treffen. Daher liefen am Samstag wesentliche Maßnahmen aus. „Und natürlich hoffen wir jetzt, dass wir trotz aller Warnungen aus der Wissenschaft darauf hoffen, dass es gut läuft. Nach zwei Jahren der Vorsicht nun eine Woche vor den Feiertagen und zwei Wochen vor Ostern ohne zwingenden Grund auf Licht aber Wirkung zu verzichten Maßnahmen und dann vielleicht mit einer Ansteckung bei Menschen enden, die die Osterfeiertage verschicken, ist nicht einfach zu vermitteln“, räumte er ein.

Der Grünen-Abgeordnete Mehrdad Mostofizadeh konterte Heller, dass Hamburg die Hotspot-Regelung für das gesamte Bundesland anwenden wolle und es offenbar eine andere rechtliche Einschätzung gebe. Die Überlastung der Krankenhäuser muss noch nicht eingetreten sein, könnte aber drohen. Auch der SPD-Abgeordnete Josef Neumann verwies auf ein anderes Vorgehen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern und warf der CDU/FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen diesbezüglich Uneinigkeit vor.

Laumann wies die Vorwürfe aus den Reihen der Opposition zurück. Grüne und SPD hätten das Infektionsschutzgesetz des Bundes unterstützt. „Und ich denke, eines kann man Herrn Buschmann nicht vorwerfen, dass das Gesetz aus seiner Sicht so formuliert ist, dass es so kommt, wie es die FDP wollte“, sagte Laumann mit Blick auf die Bundesjustiz Minister Marco Buschmann (FDP) und die Ampelkoalition. Buschmann hat das Gesetz aufgeschrieben, „damit wir es nicht ändern können“. Man kann den Bundesländern nicht vorwerfen, dass sie dieses Gesetz nicht „ausbügeln“.

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