Erfurt (dpa/th) – Thüringens Pläne zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht greifen aus Sicht der privaten Pflegeanbieter im Land zu kurz. „Es ist ein Aufschub und keine Lösung“, sagte der Landesbeauftragte des Bundesverbandes der privaten Träger sozialer Dienste (bpa), Thomas Engemann, der Deutschen Presse-Agentur. Die Verordnung gibt den Einrichtungen Raum für die Dienstpläne bis zum Sommer und sichert die Versorgung bis dahin. „Aber für die Zeit danach bleiben Unsicherheiten.“ Es gibt noch viele offene arbeitsrechtliche Fragen.
In Thüringen müssen ungeimpfte Pflegekräfte nur dann mit einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot Ende Juli oder Anfang August rechnen, wenn sie bis zum 15. März keinen Impfnachweis vorlegen und andere Gelegenheiten dazu verpassen. Bußgeldbescheide sollen Mitte Juni erlassen werden, wie das Gesundheitsministerium diese Woche mitteilte. Zuvor sind weitere Verfahrensschritte wie Anhörungen einzuleiten. Am 15. März tritt die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich in Kraft.
Engemann berichtete, die Debatte darüber habe zu mehr Impfungen bei den Beschäftigten im Freistaat geführt. „Natürlich hat dies in vielen Institutionen zu Veränderungen geführt, weil die Menschen an ihrem Job hängen.“ Wer die Impfung zunächst abgelehnt hat, hat sie womöglich doch akzeptiert, um seinen Job nicht zu gefährden. „Aber es gibt auch Einrichtungen, bei denen viele mit ihrer Einschätzung sehr solide sind.“ Genauere Zahlen zu den Impfquoten der Einrichtungen im Freistaat habe er nicht.
Laut Engemann kann derzeit der neue Impfstoff Novavax helfen. Zumindest ein Teil der bisher ungeimpften Mitarbeiter ist an einer Impfung interessiert. Aber: „Letztendlich hilft uns nur eine generelle Impfpflicht für die Menschen in den Einrichtungen.“ Der bpa vertritt nach eigenen Angaben rund 300 Einrichtungen im Freistaat.
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