Berlin (dpa) – FDP-Fraktionschef Christian Dürr pocht darauf, dass die Bundesländer die neue sogenannte Hotspot-Verordnung für strengere Corona-Maßnahmen nicht „generell“ anwenden sollten.
„Zur Erinnerung: Die Hotspot-Regelung ist eine Option, die wir für die Bundesländer eingeführt haben, wenn in einzelnen Städten oder Gemeinden eine Überlastung des Gesundheitssystems droht“, sagte Dürr den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Daher haben wir klare gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Die Hotspot-Lösung unterliegt strengen Auflagen und darf ganz klar nicht flächendeckend angewendet werden.“
Dürr sagte auch, dass die Länder, die mit der Hotspot-Regelung uneins waren, nun Verantwortung übernehmen und „den bestehenden Rechtsrahmen nutzen, ohne ihn auszunutzen“. Die Länder sind im Kampf gegen die Pandemie nicht wehrlos. „Wer etwas anderes behauptet, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder hat Angst, Verantwortung zu übernehmen.“
Die Länder entscheiden über regionale Hotspots
Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt nach einer Übergangszeit nur noch wenige allgemeine Schutzregeln, etwa Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen. Die Bundesländer können aber weitere Einschränkungen verhängen, etwa mit mehr Maskenpflicht und Zugangsregeln für regionale Hotspots, wenn der Landtag für sie eine kritische Lage feststellt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) forderte die Länder am Freitag auf, wegen der hohen Infektionszahlen von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen. Er bestätigte auch, dass Hotspots auch ein ganzes Bundesland abdecken könnten. Zwischen den Landesregierungen herrscht große Uneinigkeit darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Kennzeichnung von Hotspots derzeit gegeben sind oder nicht. Die Verordnung soll am Montag Gegenstand eines Treffens mit den Gesundheitsministern von Bund und Ländern sein.
Mecklenburg-Vorpommern hat bereits Ende April das ganze Land zum Hotspot erklärt. Hamburg will das Gleiche tun. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Niedersachsen sehen dagegen trotz Rekord-Neuinfektionszahlen derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Hotspot-Regelung, würden aber ein Beibehalten der Maßnahmen begrüßen. Wieder andere sind gegen eine Ausweitung der Schutzmaßnahmen.
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