Hannover (dpa/lni) – Ministerpräsident Stephan Weil sieht zu hohe rechtliche Hürden für eine Corona-Hotspot-Regelung für ganz Niedersachsen. Doch ihm seien durch das Bundesinfektionsschutzgesetz die Hände gebunden, sagte der SPD-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). „Es bräuchte entweder ein besonders gefährliches Virus, das wir im Moment glücklicherweise nicht haben. Oder es müsste das Kriterium der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems erfüllt sein. Aber auch das sehen wir vorerst nicht.“ “, betont Weil. „Sorry, aber wenn ich könnte, würde ich mich zum Beispiel sehr gerne an die allgemeine Maskenpflicht in Niedersachsen halten. Aber wenn man den Gesetzestext nüchtern betrachtet, gibt es die aktuelle Situation nicht her.“ das.“
Der Regierungschef räumte ein, er zögere, weil Niedersachsen über ein sensibles Oberverwaltungsgericht (OVG) verfüge. Vor dem OVG in Lüneburg hatte das Land mehrfach in Klagen gegen Corona-Auflagen verloren. „Unser OVG geht kritisch an die Klagen heran, das ist völlig in Ordnung. Wir müssen gute Argumente aufbieten können. Sonst können wir es auch lassen“, betonte Weil.
Die Landesregierung beobachtet die Corona-Situation weiterhin sehr genau. „Wir werden auch nichts verkommen lassen, aber es macht keinen Sinn, sich jetzt in einen aussichtslosen Prozess zu begeben“, sagte der Ministerpräsident. Laut Bundesinfektionsschutzgesetz gibt es außer der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen kaum Corona-Schutzmaßnahmen. Viele Bundesländer, darunter auch Niedersachsen, nutzen die Übergangsfrist bis zum 2. April. Danach sind weitere Vorgaben nur noch in sogenannten Corona-Hotspots möglich. „Die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz legt die Messlatte extrem hoch“, sagte Weil.
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