Gesundheit – Kritik an Impfpflicht in Pflege und Kliniken reißt nicht ab – Gesundheit

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Gesundheit – Kritik an Impfpflicht in Pflege und Kliniken reißt nicht ab – Gesundheit

Berlin (dpa) – Bis zum Inkrafttreten der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und in der Pflege sind es nur noch wenige Wochen. Doch Kritik kommt von den Gesundheitsbehörden, die sie durchsetzen sollen.

Sie sehen sich nicht in der Lage, die am 15. März in Kraft tretende Verordnung angemessen zu kontrollieren und beklagen Unklarheiten im Gesetz. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Verschiebung. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dies bereits zurückgewiesen. Der Pflegerat hat die Impfpflicht am Dienstag grundsätzlich kritisiert.

„Prüfung des Einzelfalls“

Es sei zu erwarten, dass im Schnitt fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten keinen eindeutigen Nachweis oder keinen vollständigen Impfschutz haben und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen werde, sagte Elke Bruns-Philipps, stellvertretende Vorsitzende der Bundesärztekammer im Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte Öffentlicher Gesundheitsdienst, die „Rheinische Post“ https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/ „Das ist bei der Prüfung des Einzelfalls, wie sie jetzt geplant ist, eine erhebliche Belastung, die die Gesundheitsämter in einem nicht bewältigen können zeitnah“, kritisierte sie.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Konkret heißt es, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen müssen oder eine Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist das Gesundheitsamt zu informieren. Wird trotz nachträglicher Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt, „kann“ dieser ein Betretungs- oder Arbeitsverbot in der Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht automatisch ein Arbeitsverbot

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte gegenüber „Business Insider“ die Rechtslage: Das Gesundheitsamt entscheide „über das weitere Vorgehen und die zu treffenden Maßnahmen nach eigenem Ermessen“. Nicht geimpft zu sein sollte also nicht immer automatisch ein Arbeitsverbot bedeuten.

Allerdings kritisieren die Behörden die fakultative Regelung und den damit verbundenen Aufwand. Bruns-Philipps erklärte, dass grundsätzlich ein Verfahren mit einer erneuten Fristsetzung für das Gesundheitsamt zur Vorlage von Impfnachweisen und einer Anhörung geplant sei. „Das bedeutet, dass jeder Einzelfall geprüft werden muss.“

Der Leiter des Gesundheitsamtes Berlin-Neukölln, Nicolai Savaskan, kritisierte am Dienstag im Sender ntv, das Gesetz habe viel Spielraum für das weitere Vorgehen geschaffen. Es hat technische Schwächen.

Verschärfung des Personalmangels?

Immer wieder wird die Befürchtung geäußert, dass die Impfpflicht den Mangel an Pflegepersonal verschärfen könnte. „Was wir auf keinen Fall wollen, ist, dass die Gesundheitsbehörden mit der Axt durch den Wald gehen und als Hygienepolizei ein Gesetz durchsetzen, das dann unsere eigenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen beschädigen könnte“, sagte Savaskan.

„Die Impfpflicht für medizinische und pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden“, forderte Eugen Brysch, Vorstandsmitglied der Stiftung Patientenschutz. Lauterbach müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Brysch warnte, die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken sei gefährdet. „Eine Verzögerung ist dringend erforderlich.“

Vor wenigen Tagen sagte Lauterbach in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, eine Verschiebung komme nicht in Frage. „Es gilt das Gesetz.“ Er glaubt, dass der Widerstand beim Pflegepersonal am geringsten ist. „Viele Einrichtungen blicken eher auf das Küchen- und Reinigungspersonal, auf die Verwaltung.“ Da es sich um eine einrichtungs- und nicht um eine berufsbedingte Impfpflicht handelt, betrifft sie auch diese Beschäftigten.

Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Westig, forderte Brysch am Dienstag auf, sich für die Impfung einzusetzen, „anstatt eine dauerhafte Verschiebung zu fordern“. Geimpfte Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen sind der beste Schutz für die Bewohner.

Pflegerat: Schwarzer Peter zu Pflegekräften nicht gerechtfertigt

Grundsätzliche Kritik kam vom Deutschen Pflegerat. „Die Gesellschaft muss verstehen, dass wir uns alle impfen müssen. Das kann nur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein. In der Gesamtsituation hilft uns die einrichtungsbezogene Impfpflicht überhaupt nicht“, sagte Pflegeratspräsidentin Christine Vogler der dpa. „Es ist nicht gerechtfertigt, sich auf den Pflegeberuf zu konzentrieren und ihm den Schwarzen Peter zu geben.“ Stattdessen sollten aus ihrer Sicht massive Aufklärungskampagnen und verstärkte Bemühungen um Impfungen oder gar eine generelle Impfpflicht erfolgen. Große Verbände der Pflegebranche haben sich im Pflegerat als Dachorganisation zusammengeschlossen.

Vogler plädierte für eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort durch das jeweilige Gesundheitsamt bei der praktischen Anwendung der Einrichtungs-Impfpflicht. „Da bleibt nichts anderes übrig. Ein Gesundheitsamt kann nicht sagen, dass wir Menschen abziehen. Was machen wir dann mit den Pflegebedürftigen?“ Patientenfürsprecher Brysch bezweifelte jedoch, dass es rechtlich möglich sei, ungeimpfte Mitarbeiter je nach lokaler Situation weiter zu beschäftigen, und verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.

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