Gesundheit – München – Holetschek: Pflegeimpfung wird schrittweise umgesetzt – Bayern

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Gesundheit – München – Holetschek: Pflegeimpfung wird schrittweise umgesetzt – Bayern

München (dpa/lby) – Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen soll in Bayern wie angekündigt in den kommenden Monaten langsam und schrittweise um- und durchgesetzt werden. Dieses Konzept hat Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit um die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht entwickelt. Der FC Bayern wolle eine pragmatische Umsetzung „mit Augenmaß“, sagte Holetschek am Dienstag. Schließlich sollen Mitarbeitern, die sich dennoch nicht impfen lassen wollen, erst ab etwa dem Sommer Einreiseverbote drohen. Für Neueinstellungen gilt die Impfpflicht jedoch direkt ab dem 16. März.

„Es war notwendig und richtig, dass Bayern in den vergangenen Wochen auf dem Weg zu einrichtungsbezogenen Impfpflichten den Finger in einige offene Wunden gelegt hat“, sagte Holetschek. Das Bundesgesundheitsministerium hat seine Handreichung nun mehrfach überarbeitet. Einige zentrale Fragen bleiben jedoch offen. „Bayern füllt diese Lücken jetzt selbst und setzt das Gesetz mit Augenmaß um.“

Konkret wird die Impfpflicht in einem abgestuften Verfahren umgesetzt: Ab dem 16. März müssen die Einrichtungen zunächst alle Beschäftigten melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Gesundheitsämter sollten den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Entscheidung zu überdenken. Ziel sei es, möglichst viele Menschen zu überzeugen, die noch nicht geimpft seien, betonte Holetschek. Sie verlassen sich auch auf den neuen Novavax-Impfstoff, der von einigen akzeptiert werden könnte.

Dem Beratungsangebot folgt dann die formelle Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise beim Gesundheitsamt. Geschieht dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. „Letztlich – aber nur als letztes Mittel – kann ein Einreiseverbot ausgesprochen werden“, teilte das Ministerium mit.

„In jedem Einzelfall wird auch die Einrichtung konsultiert, damit der Aspekt der Versorgungssicherheit bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt werden kann“, erklärte Holetschek. „Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen muss immer gewährleistet sein.“ Rein zeitlich gesehen bedeutet dies auch, dass niemandem eine schnelle Kündigung droht. „Wir gehen davon aus, dass aufgrund dieses abgestuften Verfahrens eventuelle Einreiseverbote erst ab Sommer ausgesprochen werden können“, sagte Holetschek. Bei Neueinstellungen hingegen ergibt sich die Nachweispflicht der Immunität direkt aus dem Gesetz – der Nachweis muss also direkt ab dem 16. März vorliegen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bundesweit Kritik auf sich gezogen, als er sagte, er wolle die neue einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zunächst „de facto“ aussetzen. Später betonte er: „Natürlich bleiben wir rechtmäßig.“ In der Praxis wird es in Bayern aber tatsächlich längere Übergangsfristen geben.

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