Berlin (dpa) – Trotz steigender Infektionszahlen sollen in Deutschlands Unternehmen in einer Woche ab Frühlingsbeginn gelockerte Corona-Regeln gelten.
Der Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und entsprechende Maßnahmen in einem betrieblichen Hygienekonzept festlegen sollen. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, auch andere Medien hatten zuvor darüber berichtet.
Arbeitgeber sollten den Schutz selbst prüfen
Arbeitgeber sollten auch regionale Infektionsraten berücksichtigen. Sie sollen dann laut Entwurf prüfen, ob sie Mitarbeitern wöchentlich einen Corona-Test anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder die Maskenpflicht sollen Unternehmen künftig selbst entscheiden.
Bis einschließlich 19. März sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal wöchentlich Tests anzubieten. Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten, besteht derzeit zusätzlich eine Maskenpflicht. Zusätzlich zu diesen Regelungen gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Mitarbeiter Impfnachweise, Genesungs- oder Testbescheinigungen mitführen müssen. Die Arbeit von zu Hause aus ist obligatorisch, wenn die Art der Arbeit dies zulässt.
Die Infektionszahlen steigen wieder
Es ist geplant, dass die neue Verordnung am Mittwoch im Kabinett verabschiedet wird. Auch ein umstrittener Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) soll am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten werden, der den Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Schutzauflagen vorsieht. Seit Tagen steigen die Infektionszahlen, am Samstag lag die 7-Tage-Inzidenz bei 1496 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner; es gab 237.086 neu registrierte Corona-Infektionen und 249 Corona-Todesfälle.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Wir müssen weiter gemeinsam daran arbeiten, dass der Arbeitsplatz nicht zum Infektionsort wird.“ Aus diesem Grund sollten auch hier grundlegende Schutzmaßnahmen beibehalten werden.
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