Schwerin (dpa/mv) – Ab Freitag tritt die zweite Lockerungsstufe der von Bund und Ländern am 16. Februar in Mecklenburg-Vorpommern vereinbarten Corona-Regeln in Kraft. Wer nicht geimpft wurde, darf nun Restaurants und je nach Infektionslage auch Clubs besuchen. Wie das Gesundheitsministerium am Dienstag nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte, betreffen die beschlossenen Lockerungen unter anderem Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Diskotheken und Sport. „Wir öffnen viele Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern und lockern die Schutzbestimmungen, weil das vertretbar ist“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD).
In Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben gilt ab sofort die 3G-Regelung, sodass neben Geimpften und Genesenen nun auch Ungeimpfte mit negativem Corona-Test wieder in Hotels und Restaurants einreisen dürfen. Ebenso wichtig für die betroffenen Unternehmen ist die Öffnung von Clubs und Diskotheken, allerdings gilt hier je nach Infektionslage entweder 2G plus oder 3G. Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen im Land dürfen nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test wieder feiern.
Der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, sprach angesichts der Lockerungen von einem „sehr wichtigen Schritt in Richtung Normalität“. Nur die Aufnahme geimpfter und genesener Menschen hat die Gastronomie hart getroffen und einige Betriebe an den Rand der Existenz gebracht. Der Landesverband der Clubs und Live-Spielstätten (Kulturwerk MV) sprach von „großer Euphorie“, die allerdings durch die Tatsache getrübt wurde, dass die Saison schon fast zu Ende war.
© dpa-infocom, dpa:220303-99-372934/2