Schwerin (dpa) – Die Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern sehen sich nicht in der Lage, die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Behinderteneinrichtungen und Pflege zu kontrollieren. Das teilte der Kreistag in einem Schreiben an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit, wie der Geschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, Matthias Köpp, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuerst berichtete der Sender Ostseewelle.
„Die Gesundheitsämter haben bereits einen umfangreichen Aufgabenkatalog, und die Spitze der Omicron-Welle rollt noch auf uns zu“, sagte Köpp. Die Mitarbeiter stehen unter ständiger Belastung und es haben sich viele Überstunden angesammelt.
Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei ein ganzer Aufgabenkatalog für die Gesundheitsämter geplant, so Köpp. Sie sollen beispielsweise ungeimpften Mitarbeitern die Arbeit in den Einrichtungen verbieten und Bußgelder einleiten. Rund 70.000 Beschäftigte habe die Branche im Nordosten, sagte Köpp. Wie viele von ihnen noch ungeimpft sind, ist unklar.
Mitte Dezember wurde die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit gefährdeten Personen wie Kliniken und Pflegeheimen müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.
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