Gesundheit – Stuttgart – Entscheidungen zum Corona-Management erst nach 2. April – Gesundheit

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Gesundheit – Stuttgart – Entscheidungen zum Corona-Management erst nach 2. April – Gesundheit

Stuttgart (dpa/lsw) – Die Landesregierung aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg will nach dem 2. April zu Wochenbeginn über das Corona-Management entscheiden. Ein Regierungssprecher sagte der Nachrichtenagentur dpa, an diesem Montag werde beraten, wie es nach dem kommenden Samstag weitergehe. Hintergrund ist die neue bundesweite gesetzliche Grundlage, die die Ampelkoalition unter offenem Protest der Bundesländer kürzlich auf Bundesebene in Kraft gesetzt hat. Bis zum 2. April können alle Länder noch eine Übergangsfrist nutzen, in der die bisherigen Regeln bestehen bleiben. Danach werden wohl fast alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen entfallen.

Auch die grün-schwarze Landesregierung will mit einer Entscheidung die Sondersitzung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern an diesem Montag abwarten. Staatsminister Manne Lucha (Grüne) hatte gemeinsam mit Amtskollegen aus vier weiteren Ländern eine Verlängerung der noch bis zum 2. April möglichen verschärften Corona-Maßnahmen um vier Wochen beantragt. Neben Baden-Württemberg forderten auch Bayern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Hessen die Bundesregierung auf, die offenen Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Verordnung zeitnah zu klären. Ein bundesweit einheitliches Verfahren ist sicherzustellen.

Die Landesregierung hat besonders mit der Hotspot-Regelung aus dem Bundesgesetz zu kämpfen. Mehrfach wurde gesagt, dass dies rechtlich nicht machbar sei. Eine rechtliche Prüfung durch das Sozialministerium hat nun ergeben, dass auch eine regionale Hotspot-Regelung nicht in Frage kommt. Die dpa erfuhr aus Koalitionskreisen, dass die im neuen Bundes-Infektionsschutzgesetz formulierten Auflagen im Südwesten nicht erfüllt würden. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Regelung ab dem 2. April greifen soll, ist die Klinikdichte im Südwesten deutlich höher. Das heißt, wenn die Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis überlastet sind, könnten Patienten relativ einfach in benachbarte Landkreise verlegt werden.

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