Gesundheit – Stuttgart – Kretschmann weist auf Auflagenverzicht nach dem 2. April hin – Gesundheit

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Gesundheit – Stuttgart – Kretschmann weist auf Auflagenverzicht nach dem 2. April hin – Gesundheit

Stuttgart (dpa/lsw) – Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat angedeutet, dass Baden-Württemberg nach dem 2. April keine weiteren Schutzmaßnahmen in Corona-Hotspots mehr haben wird. „Diese Hotspots stehen zwar auf dem Papier, aber sie können nicht rechtssicher genutzt werden“, sagte der Grünen-Politiker am Montagabend im SWR-Fernsehen. „Das ist so schlecht gemacht, dass wir damit nichts anfangen können“, kritisierte Kretschmann mit Blick auf die Bundesregierung.

Die grün-schwarze Koalition im Südwesten hatte überlegt, das ganze Land nach einer Übergangsphase ab Anfang April zum „Hotspot“ zu erklären, um sich wegen des Hochs noch etwas länger an Schutzmaßnahmen wie Masken und Zugangsbeschränkungen halten zu können Vorfall.

Von Anfang an gab es aber wie in anderen Ländern auch rechtliche Bedenken, ob das Bundesgesetz eine solche Regelung für ein ganzes Land vorsehen würde. Die strengeren Hotspot-Regeln sind eher für lokal begrenzte, bedrohliche Infektionslagen gedacht; darüber müsste der Landtag entscheiden.

Kretschmann befürchtet, dass eine solche Regelung allein vor Gericht nicht bestehen könnte. „Wir sehen immer, dass sich Leute darüber beschweren, und dann kassieren die Gerichte.“ Der Regierungschef erneuerte seine Kritik an der Ampelregierung, dass das Gesetz den Ländern die Instrumente für Gegenmaßnahmen in der Pandemie aus der Hand nehme. Er versteht nicht, wie man den Feuerlöscher wegschmeißen kann, wenn er noch brennt.

Am Samstag wurden die seit Monaten geltenden Kontaktbeschränkungen und auch die Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen im Südwesten komplett aufgehoben. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Wie alle anderen Bundesländer nutzt Baden-Württemberg inzwischen die Übergangsregelung im neuen Gesetz, um die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April aufrechterhalten zu können. Bayern kündigte am Wochenende zudem an, für die Zeit nach dem 2. April keine Regelungen zu treffen. Die Regel ist nicht praktikabel.

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