Gesundheit – Stuttgart – Maskenpflicht in Innenräumen und in Schulen wird erweitert – Gesundheit

Startseite » Gesundheit – Stuttgart – Maskenpflicht in Innenräumen und in Schulen wird erweitert – Gesundheit

Stuttgart (dpa/lsw) – So schnell werden die Menschen im Südwesten die Masken in Innenräumen und in Schulen nicht wieder los. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März nicht komplett auslaufen lassen. Der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) kündigte am Dienstag in Stuttgart an, eine Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen. Dies betrifft vor allem die Maskenpflicht in Innenräumen und in Schulen. Man prüfe derzeit, ob weitere Beschränkungen verlängert werden könnten, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums.

Aufgrund des schweren Infektionsgeschehens sei es unbedingt erforderlich, Maßnahmen einzuhalten, sagte Strobl. Sie haben derzeit die „höchste Infektionszahl seit Ewigkeiten“. Das Land ist gezwungen, die Übergangszeitkarte zu ziehen. Der stellvertretende Regierungschef kritisierte, dass die Bundesregierung nun die Verantwortung im Kampf gegen die Pandemie auf die Bundesländer verlagere, ihnen aber die Möglichkeit entziehe, das Virus weiter einzudämmen.

Für Restaurant- und Veranstaltungsbesuche müssen Menschen im Südwesten voraussichtlich noch bis mindestens April Impfnachweise oder Tests vorweisen, wie am Abend bekannt wurde. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart sagte der dpa, ein entsprechender Vorschlag des Hauses werde nun in den Ressorts abgestimmt. Demnach soll in der Übergangszeit bis zum 2. April nicht nur die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen bleiben. Auch Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben sollen weitgehend aufrechterhalten werden.

Veranstaltungen, Restaurants und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens im Südwesten dürfen derzeit nur Geimpfte, Getestete oder Genesene (3G) besuchen.

Eigentlich sollten nach einem Bund-Länder-Beschluss vom 20. März alle weitergehenden Maßnahmen fallen gelassen werden. Lediglich ein sogenannter Grundschutz soll bestehen bleiben: Der Entwurf der Ampelregierung sieht lediglich eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor – und eine Testpflicht in Heimen und Schulen.

Verschärft sich die Corona-Lage regional, können die Bundesländer per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch weniger als bisher. Eine Hotspot-Verordnung soll den Bundesländern weiterhin Eingriffsmöglichkeiten geben. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) soll am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten werden.

Baden-Württemberg hatte die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP in den vergangenen Tagen immer wieder dafür kritisiert, dass sie den Ländern die zur Verfügung stehenden Instrumente entziehe, um einer erneuten Überlastung der Kliniken entgegenzuwirken.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach forderte die Bundesländer am Dienstag auf, die Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen. Dann müssten sie die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. „Das kann notfalls auch heißen, wenn die Lage in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass sich ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklärt, wie es zum Beispiel Bayern jetzt überlegt“, sagte Lauterbach im ARD-„Morgenmagazin“. Es wird keinen Tag der Freiheit geben. „Wir sind jetzt nicht in der Lage, alle Maßnahmen fallen zu lassen.“

Mit Blick auf den Berliner Gesetzentwurf sagte Strobl, was sich dort abzeichne, sei absolut unzureichend. Sie befänden sich auf „juristisch äußerst schwierigen Gründen“. Das Gesetz werde angeschaut und geprüft, was im Land noch getan werden kann, wenn sich die Corona-Situation wieder verschärft. Strobl kritisierte, dass es kein bundesweit einheitliches Vorgehen mehr gebe, sondern jedes Land im Kampf gegen Corona allein stehe. Die Bundesregierung befinde sich in einer Art Blindflug – „und die Länder sind gerade an Bord des Flugzeugs“.

Das Land arbeite nun an einer neuen Regelung, die am Wochenende in Kraft treten soll, wie ein Regierungssprecher mitteilte. Das mehrstufige Warnsystem im Südwesten, das seit Monaten Maßnahmen je nach Belastung der Kliniken vorgibt, wird damit Geschichte sein. Bundesgesetz muss nun umgesetzt werden. Das Land hat aber zumindest die Möglichkeit, sich vorübergehend an die Maskenpflicht in Innenräumen und in Schulen zu halten – und davon werde auch Gebrauch gemacht.

Die Bildungsverbände sprachen sich für eine Ausweitung der Maskenpflicht in Schulen aus – auch über den 2. April hinaus. Der Vorsitzende des Philologenverbandes, Ralph Scholl, warf den Politikern vor, den Maskengegnern nachzugeben. „In den Schulen werden bei jedem Test Corona-infizierte Schüler gefunden“, sagte Scholl. „Und infizierte Kinder und Jugendliche stecken typischerweise ihre ganze Familie an.“

Auch der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand sieht keinen Spielraum für Lockerungen. Die geplante Lockerung sei in einer Phase geplant gewesen, in der die Inzidenz zurückgegangen sei. In der aktuellen Situation gibt es jedoch keine Legitimität für eine Lockerung.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Monika Stein, forderte eine Verlängerung der Maskenpflicht bis zu den Osterferien Mitte April. Über die Spätfolgen einer Covid-Infektion ist viel zu wenig bekannt. Zudem verhindert die Maskenpflicht weitere Unterrichtsversäumnisse.

„Die Kitas und Schulen sind alle am Limit“, sagte Stein. „Jeder Versager führt zum Klassenversagen.“ Sie erinnerte auch an die Aufgabe, geflüchtete Kinder und Jugendliche aufzunehmen. Außerdem sind viele Abschlussprüfungen geplant. „Wenn die Masken dazu beitragen, dass weniger Erzieher und Lehrer ausfallen, lohnt sich auch diese Schutzmaßnahme.“

Die Gastronomen und Hoteliers in Baden-Württemberg kritisierten erneut die kurze Vorlaufzeit, mit der sich Unternehmen und Beschäftigte auf politische Entscheidungen einstellen müssten. „Schon jetzt ist nicht klar, was ab Sonntag für die Branche im Land gelten wird“, sagte Daniel Ohl, Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Dass Gäste in Innenräumen nun 14 Tage länger Masken tragen müssen, ist nicht entscheidend. „Wichtiger ist die Gewissheit, dass die angekündigten Lockerungen kommen.“

© dpa-infocom, dpa:220315-99-528127/5