Grundsteuerreform: Das müssen Eigentümer wissen

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Grundsteuerreform: Das müssen Eigentümer wissen

Es ist ein Mammutprojekt: Alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümer in Deutschland müssen zwischen Anfang Juli und Ende Oktober eine Erklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer abgeben. Darin müssen sie Angaben zu ihrem Eigentum machen Einsendeschluss 1. Januar 2022 tun. Auf Basis der Daten soll ab 2025 die neue Grundsteuer von den Städten und Gemeinden erhoben werden.

Als Service wollen die meisten Länder, dass Immobilienbesitzer ab Mai einen bekommen können individuelles Informationsschreiben senden. Diesem Schreiben sind die dem Finanzamt bereits vorliegenden Daten zum jeweiligen Grundstück beigefügt. Sind diese Angaben aus Sicht des Grundstückseigentümers korrekt, kann dieser die entsprechenden Daten in die Feststellungserklärung übernehmen.

35 Millionen Lose neu bewertet

Foto: © Landesfinanzamt Rheinland-Pfalz

Rund 35 Millionen Immobilien müssen die Finanzämter neu bewerten. Bis Ende 2024 Die Begutachtung muss stattgefunden haben. Auf Basis der errechneten Bemessungsgrößen können die Städte und Gemeinden dann ihren jeweiligen Hebesatz ermitteln und ab 2025 die neue Grundsteuer erheben.

Anders als bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte in den westlichen Bundesländern zum 1. Januar 1964 werden diesmal alle Daten digital erfasst. Das bedeutet die Erklärungen sind elektronisch abzugeben. Ab dem 1. Juli 2022 ist dies kostenlos über das Steuerportal „Mein ELSTER“ möglich. Die Daten können auch über nahe Verwandte wie Kinder übermittelt werden.

Ein Großteil der Bürger und Unternehmen wird einen Steuerberater hinzuziehen. Viele Berater sammeln und verarbeiten die Daten bereits mit ihren Kunden.

„Die Finanzbehörden sollten dringend über eine Fristverlängerung nachdenken“, betonte Dr. Robert Mayer, Vorstandsvorsitzender der Datev eG vor der Presse. Dies ist insbesondere angesichts der akuten Belastungen für Steuerberater durch die Pandemie und die Wirtschaftslage angemessen.

Ein Flickwerk von Vorschriften

Hintergrund der Neubewertung ist ein Urteil von Bundesverfassungsgericht 2018, der die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte. Der Gesetzgeber hat dann 2019 die Berechnungsmethode geändert.

Dafür haben sich die meisten Bundesländer entschieden Bundesmodell beschlossen, die Grundsteuer zu berechnen. Das bisherige dreistufige Verfahren wird dabei beibehalten.

Es gab jedoch einen Öffnungsklausel. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben dies genutzt und eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer entwickelt. Das Ergebnis sei „ein Flickenteppich“, wie Datev-CEO Mayr kritisiert.

„Außerdem nicht alle Katasterdaten einheitlich zugegriffen werden kann, wird die Deklaration zusätzlich kompliziert. Dafür müssen Wirtschaft und Gesellschaft jetzt bezahlen und unnötige Mehrkosten tragen.“

Nach dem neuen Gesetz müssen Sie ab 2025 nur noch die Grundsteuer zahlen. Die Städte und Gemeinden stellen hierfür gesonderte Zahlungsaufforderungen.

Das Stammdatenblatt enthält Informationen ab dem 1. Januar 2022, wie z. B.:

  • Dateinummer,
  • Paketkennung,
  • Standortbezeichnung,
  • offizieller Bereich,
  • Grundwert.

Folgende Daten müssen u. a. von den Eigentümern selbst ermittelt werden:

  • Wohn-/Nutzfläche (z. B. aus Bauunterlagen ersichtlich),
  • Anzahl Wohnungen,
  • Anzahl Garagen/Tiefgaragenstellplätze,
  • Baujahr.

Die Informationsschreiben sollen zwischen Mai und Juli 2022 versandt werden.

Ausgenommen sind aktive land- und forstwirtschaftliche Betriebe einschließlich Pachtflächen (Stückflächen). Gesonderte Informationsschreiben sollen im August 2022 verschickt werden, da die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sehr komplex ist.

Wichtige Termine:

  • 1. Januar 2022: Hauptveranlagungszeitpunkt für die Ermittlung der Grundsteuerwerte.
  • Ende März 2022: Öffentliche Aufforderung des Bundesministeriums der Finanzen zur Abgabe von Veranlagungserklärungen.
  • Mai bis August 2022: Versand eines Informationsschreibens inkl. Daten zu Grundstücken im Bereich Immobilien bis Juli 2022, im Bereich land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im August 2022.
  • 1. Juli 2022: Beginn der elektronischen Annahme der Feststellungserklärung über Elster (www.elster.de).
  • 31. Oktober 2022: Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung.
  • 1. Januar 2025: Entstehungszeit der reformierten Grundsteuer.

Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz

Elf Bundesländer folgen dem föderalen Modell, ebenso wie Rheinland-Pfalz:

Bei der Umsetzung der Bundesmodell das bisherige dreistufige Verfahren wird beibehalten. Die Grundsteuer berechnet sich dann wie folgt:

Grundsteuerwert x Steuerkennzahl x Hebesatz = Grundsteuer

Die folgenden Länder verwenden das föderale Modell:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Auch das Saarland und Sachsen nutzen die Bundesregelung, unterscheiden sich aber in der Höhe der Bemessungsgrundlagen.

Fünf Länder haben eigene Modelle entwickelt:

Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben individuelle Modelle zur Berechnung der Grundsteuer für das Grundstück entwickelt (sog. Grundsteuer B). Wie die Grundsteuer ermittelt wird, können Sie hier auf den Seiten der nachlesen Bundesministerium der Finanzen.

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Text: / craftssheet.de