Hier erfahren Sie, was Sie über die Einkommensteuer wissen müssen

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Steuern sparen

Jeden Monat zahlt Ihr Chef zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen einen bestimmten Betrag des Bruttogehalts als Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Allerdings handelt es sich dabei noch nicht um eine Steuerzahlung – weshalb Sie das Geld oft zurückfordern können.

Umgangssprachlich wird die Lohnsteuer meist mit der Einkommensteuer gleichgesetzt, ist aber eigentlich nur ein Teil davon. Das ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht vom Bruttolohn auszahlt, sondern direkt als Vorauszahlung auf Ihre Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. Die Einkommensteuer ist eine sogenannte Quellensteuer. Darunter versteht man Gebühren, die direkt dort erhoben werden, wo sie anfallen, und nicht erst nachgezahlt werden müssen. Die Steuerpflichtigen müssen nicht mit den Steuerpflichtigen identisch sein. Eine weitere Quellensteuer ist beispielsweise die Abgeltungssteuer, die auf Dividenden und Zinsen erhoben wird.

Wer muss Lohnsteuer zahlen?

Einkommensteuer wird nur auf nichtselbstständige Tätigkeiten erhoben. Sie müssen also nur diejenigen bezahlen, die dort fest angestellt sind und dort einen Lohn erhalten. Diese Belohnung muss nicht nur Geld sein. Auch Sachbezüge wie Dienstwagen, Unterkunft oder Verpflegung sind in der Vergütung enthalten. Selbständige müssen keine Lohnsteuer zahlen, leisten aber ähnliche Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuer, nur anders.

Wie wird aus Lohnsteuer Einkommensteuer?

Bei der Lohnsteuer wird Ihr zu versteuerndes Einkommen vom Finanzamt einfach anhand Ihres Bruttogehalts geschätzt. Wie viel Einkommensteuer Sie dem Staat tatsächlich schulden, wird erst am Jahresende anhand Ihrer Steuererklärung berechnet. Neben Ihrem Lohn aus nichtselbstständiger Tätigkeit tragen Sie auch alle anderen Einkünfte und alle Zahlungen ein, die Ihre Steuerschuld mindern. Bei unselbstständiger Tätigkeit sind dies vor allem die Werbungskosten.

Anhand Ihrer Angaben in der Steuererklärung errechnet das Finanzamt Ihre tatsächliche Einkommensteuerschuld und rechnet die bereits erhobene Einkommensteuer an. Wenn das Ergebnis ist, dass Sie bereits mehr bezahlt haben, als Sie schulden, gibt es eine Rückerstattung. Im umgekehrten Fall müssen Sie trotzdem Einkommensteuer zahlen.

Wie hoch ist die Einkommenssteuer?

Die Lohnsteuer wird bereits ähnlich wie die spätere Einkommensteuer berechnet. Da Arbeitgeber Sie beim Finanzamt anmelden müssen, kennt das Amt bereits viele Ihrer Daten. Das gilt neben dem Bruttogehalt beispielsweise auch für den Familienstand, der für die Steuerklasse und eventuelle Steuerbefreiungen wichtig ist.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Davon gibt es in Deutschland sechs, die mit römischen Ziffern nummeriert sind. Grob gesagt gilt für alle Singles die Steuerklasse I. Für Alleinerziehende gilt die Steuerklasse II. Die Steuerklassen III, IV und V gelten für Ehepaare, die durch das sogenannte Ehegattensplitting eine optimale Kombination je nach Einkommenssituation beider Partner wählen können. Nicht zuletzt gilt die Steuerklasse VI für alle Neben- und Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern, die bereits in einer der anderen Steuerklassen mit Haupterwerb veranlagt sind.

Der Unterschied zwischen verschiedenen Steuerklassen lässt sich am besten an einem Beispiel veranschaulichen. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 40.000 € im Jahr zahlt also aufgerundet:

Steuerklasse Einkommenssteuer pro Jahr
Steuerklasse I 5.595 €
Steuerklasse II 4.386 €
Steuerklasse III 2.366 €
Steuerklasse IV 5.595 €
Steuerklasse V 9.844 €
Steuerklasse VI 10.279 €

Wann erhalte ich Geld zurück?

Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben, müssen Sie am Jahresende keine Steuererklärung abgeben. In diesem Fall würde die vorab einbehaltene Lohnsteuer ohnehin exakt der Einkommensteuer entsprechen. Allerdings gibt es auch in diesem Fall viele Gründe, eine Steuererklärung abzugeben, denn viele Ausgaben mindern Ihre Steuerschuld. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Werbeausgaben von mehr als 1.000 Euro
  • außergewöhnlich hohe Ausgaben (z. B. Krankheit)
  • Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kinderbetreuung)
  • Ausgaben für Haushaltsdienstleistungen
  • Handwerker
  • Haushaltshilfe

Die Abgabe einer Steuererklärung kann sich also lohnen.

Bildnachweis: GettyImages/Khanisorn Chaokla