Hunde müssen in der Region ab dem 1. April an der Leine geführt werden

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Die Leinenpflicht ist im Kanton Basel-Landschaft gesetzlich geregelt, wie die Forstämter beider Basel am Mittwoch mitteilten. Im Kanton Basel-Stadt ist das entsprechende Wildtier- und Jagdgesetz, das eine örtlich eingeschränkte Leinenpflicht vorsieht, noch nicht in Kraft. Hundehalter werden daher gebeten, ihre Tiere freiwillig an der Leine zu führen und vor allem die Dämmerungszeit den Wildtieren zu überlassen.