Keltern erhält Vorkaufsrecht für Winzerhalle in Ellmendingen

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Keltern erhält Vorkaufsrecht für Winzerhalle in Ellmendingen

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs

Hat das jahrelange Tauziehen um die Winzerhalle in Ellmendingen ein Ende? Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erhielt die Gemeinde Keltern das Vorkaufsrecht für das sanierungsbedürftige Gebäude in der Innenstadt.

Die Gemeinde Keltern will die Winzerhalle in Ellmendingen künftig als öffentliche Einrichtung für kulturelle Veranstaltungen nutzen.

Foto: Torsten Ochs

Wie mehrfach berichtet, dauert der Streit um die Winzerhalle seit Jahren an. Im Juni 2017 verkaufte die Winzergenossenschaft Keltern-Ellmendingen das Anwesen samt Winzerhalle in einem Bieterverfahren an die Familie Armbruster vom Weingut Weinstein. Daraufhin machte die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend. Beide Seiten wollten den Saal für kulturelle Zwecke rund um den Wein nutzen. Allerdings musste das Gebäude aus den 1930er Jahren zuvor umfassend saniert werden. Allein für den Austausch der Decke muss nach Angaben der Gemeinde mit Kosten von mehreren Hunderttausend Euro gerechnet werden.

Die Sache ging vor Gericht, wo Armbrusters im Juli 2019 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gewann. Die Gemeinde legte beim Verwaltungsgericht Mannheim Revision ein. Beide Seiten versuchten daraufhin, eine außergerichtliche Lösung zu finden, jedoch ohne Erfolg. Die Gemeinde beschloss daraufhin, das Berufungsverfahren weiter zu verfolgen. Und jetzt hatte er recht.

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde Keltern an der Winzerhalle hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Mittwoch entschieden und das Urteil auf das Vorkaufsrecht gestützt. Der VGH ist der Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt, dass das Vorkaufsrecht nicht der Sicherung einer städtebaulichen Maßnahme diene, sondern kommunalpolitischen Zwecken verfolge. Der Verwaltungsgerichtshof hat damit das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs abgeändert und die Klage der Familie Armbruster abgewiesen.

Ich bin froh, dass jetzt Klarheit herrscht.

Steffen Bochinger, Bürgermeister

Ziel von Verwaltung und Gemeinderat sei es, den historischen Saal zukünftig als öffentliche Einrichtung für die breite Öffentlichkeit und für Vereine zu nutzen, sagte der Kelterner Bürgermeister Steffen Bochinger (parteilos) auf Anfrage. „Das ist nicht nur eine legitime Entscheidung, sondern auch eine richtige und wichtige Entscheidung für Keltern“, kommentiert Bochinger. „Ich bin froh, dass endlich Klarheit herrscht. Ich hoffe, dass das jahrelange Tauziehen um die Winzerhalle zu einem guten Ende gekommen ist.“

Die Winzerhalle soll nun bald saniert werden

Die Winzerhalle soll nun zügig saniert und als öffentliche Einrichtung für kulturelle Veranstaltungen betrieben werden. Ziele seien zudem, den Bebauungsplan „Sondergebiet Kulturzentrum Alte Kelter Ellmendingen“ umzusetzen, die Winzerhalle als Teil des Gebäudeensembles langfristig zu sichern und die umliegenden öffentlichen Verkehrsflächen zu gestalten, so Bochinger weiter.

Er und seine Frau seien „traurig“ über das Urteil, sagt Rudolf Armbruster im Gespräch mit dieser Redaktion. Nachdem seine Familie 2019 das Gesetz vom Verwaltungsgericht erhalten hatte, ging sie davon aus, dass der VGH dem Urteil folgen würde. Er will nun die Urteilsgründe abwarten und dann gemeinsam mit seiner Frau entscheiden, ob er in Berufung geht. Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Begründung beim Verwaltungsgericht oder beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.