Klima – Noch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimagesetz – Wissen

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Klima – Noch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimagesetz – Wissen

Berlin (dpa) – Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen neun Jugendliche und junge Erwachsene eine weitere Verschärfung der deutschen Klimaschutzpolitik erreichen.

Unterstützt werden sie dabei von der Deutschen Umwelthilfe, die heute die Beschwerde vorgelegt hat. Die Beschwerde ging den Angaben zufolge gestern nach Karlsruhe.

Bereits im Frühjahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung zu mehr und vor allem früherem Klimaschutz verpflichtet. Daraufhin wurde im Sommer eine Verschärfung des deutschen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das Zieljahr für die Klimaneutralität in Deutschland wurde von 2050 auf 2045 vorgezogen – das bedeutet, dass dann alle Treibhausgase vermieden bzw. kompensiert werden müssen. Auch das Emissionsziel für 2030 wurde angehoben. Bis dahin will Deutschland seinen Ausstoß an Treibhausgasen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 senken. Das alte Klimagesetz sah nur ein Minus von mindestens 55 vor.

Doch die Verbesserungen seien nicht genug, argumentierte Anwalt Remo Klinger in seiner Klage. Die Freiheitsrechte der Beschwerdeführer seien bedroht. Denn je später die Bundesregierung beim Klimaschutz handelt, desto weitreichender müssten die staatlichen Eingriffe sein, und desto höher sei die „Gefahr eines gravierenden Freiheitsverlusts“.

Die Beschwerdeführer verweisen auch auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Laut einem im August veröffentlichten Bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) beschleunigt sich die globale Erwärmung, was zu extremeren Wetterereignissen wie Überschwemmungen und Hitze führt. Zudem hat die jüngste Klimakonferenz in Glasgow das 1,5-Grad-Ziel noch einmal bekräftigt.

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