Schwerin (dpa/mv) – Nach den Bund-Länder-Gesprächen für Donnerstag nächste Woche hat der Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern bei privaten Treffen ein Ende der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene angekündigt. „Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz bleiben die Kontaktbeschränkungen für Nichtgeimpfte bis zum 19. März bestehen“, betonte Patrick Dahlemann (SPD) am Mittwochabend in Schwerin. Das bedeutet, dass ein Haushalt weiterhin nur zwei Personen aus maximal einem anderen Haushalt treffen darf. Hier bittet er um Verständnis: Das ist die Gruppe, die Sie besonders schützen wollen.
Ab dem 4. März gilt – je nach Situation in den Krankenhäusern – eine 3G-Regelung für Gastronomie, Beherbergung und Tourismus im Land. Zugang haben neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte mit negativem Corona-Test. 2G plus soll laut Dahlemann dann für Diskotheken und überregionale Großveranstaltungen gelten. Geimpfte oder Genesene können mit einem zusätzlichen Test teilnehmen.
Auch für Großveranstaltungen gelten in der zweiten Lockerungsphase neue Kapazitätsregeln. Erlaubt ist laut Beschluss eine Auslastung von 60 Prozent in Innenräumen – jedoch maximal 6.000 Personen – und 75 Prozent im Außenbereich – maximal 25.000 Personen.
Der dritte und letzte Eröffnungsschritt soll den Angaben zufolge am 20. März erfolgen. Dann sollten alle weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Dazu gehören laut Staatskanzleichef nicht die Masken- und Testpflicht sowie das Abstandsgebot. „Es muss niederschwellige Basisschutzmaßnahmen geben“, sagt Dahlemann. Die Homeoffice-Regelungen sollen dann nicht mehr gelten.
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