Verbraucherschützer drängen auf klare Regeln für die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln aus der Region.
„Wenn Karotten als regionales Produkt beworben werden, sollten sie nicht 500 Kilometer vom Supermarkt entfernt angebaut werden“, sagte Christiane Seidel, Lebensmittelexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag).
Bislang seien Begriffe wie „Region“ oder „regional“ weder gesetzlich eindeutig definiert, noch unterlägen sie konkreten, einheitlichen Vorgaben, kritisieren Verbraucherschützer. Sie fordern daher die Europäische Kommission auf, einheitliche Mindeststandards für die regionale Kennzeichnung festzulegen. Die künftige Kennzeichnung von Herkunft und Regionalität von Lebensmitteln müsse leicht verständlich, einheitlich, vergleichbar und verbindlich sein, hieß es. „Wer ‚Eier von unseren Bauern‘ in Brandenburg kauft, sollte keine Eier aus den Niederlanden im Einkaufskorb haben“, sagte Seidel.
Obligatorische Erweiterung der Herkunftsangaben
Der Verbraucherschützer schlägt vor, auf allen Lebensmitteln das Herkunftsland eines Produktes – etwa Deutschland oder Frankreich – zu kennzeichnen. Bei vielen Lebensmitteln ist das Herkunftsland bereits Pflicht. Dazu gehören frisches Obst und Gemüse, Eier und frisches Rindfleisch.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) setzt sich auf EU-Ebene für eine Ausweitung der verpflichtenden Herkunftsbezeichnungen ein. Er und seine österreichische Amtskollegin Elisabeth Köstinger starteten zudem eine Initiative, mit der unter anderem die EU-Kommission aufgefordert wird, rasch einen Vorschlag für eine umfassendere Herkunftskennzeichnung vorzulegen.
Es ist Teil einer Strategie der EU-Kommission für eine nachhaltigere Landwirtschaft („Farm to Fork“ https://www.haz.de/„Vom Hof zum Teller“), wie es hieß. Demnach soll eine Ausweitung der obligatorischen Herkunftsangabe auf Produkte wie Milch und Milch als Zutat, Fleisch als Zutat, Reis oder Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten geprüft werden.
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