Münster (dpa/lnw) – Das Verwaltungsgericht Münster befasst sich am Montag (10 Uhr) mit der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik. Auch das Universitätsklinikum Münster will als Ergänzung zu seinem Kinderwunschzentrum die sogenannte PID anbieten. Die Zulassung hierfür wurde jedoch von der prüfenden Ärztekammer Westfalen-Lippe verweigert. Der Vorstand hatte sich für ein Zentrum im Ruhrgebiet als einziges in Nordrhein-Westfalen entschieden und auf das NRW-Gesetz verwiesen.
Unter genetischer Präimplantationsdiagnostik versteht man Untersuchungen, mit denen entschieden wird, ob ein durch künstliche Befruchtung entstandener Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht. Die PID ist in Deutschland nur zulässig, wenn aufgrund der genetischen Voraussetzungen der Frau oder des Mannes ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende Schädigung des Embryos festgestellt werden konnte.
Auf Antrag prüft eine Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. 2020 wurden in NRW 23 solcher Anträge gestellt und bewilligt. In Bayern hingegen sind die Zahlen deutlich höher (2018: 293). Experten vermuten, dass viele Paare in NRW in Nachbarländer wie Holland oder Belgien ziehen, weil dort keine Ethikprüfung vorgeschrieben ist.
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