Neue Corona-Regeln aktuell und ab 4. März
Bei der
Bund und Länder haben sich auf einen Fahrplan zur Beendigung der Corona-bedingten Beschränkungen geeinigt. Seit Mittwoch gelten neue Regelungen, die am 3. März weiter gelockert werden sollen. Die wichtigsten derzeit bis 3. März 2022 geltenden Regelungen:
- Kontaktregelung:
Private Zusammenkünfte nur mit geimpften oder genesenen Personen sind uneingeschränkt erlaubt
Für ungeimpfte Personen gilt:
Versammlungen von Ungeimpften sind auf Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt.
Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Kinder unter 14 Jahren werden unabhängig vom Haushalt nicht gezählt.
Begleitpersonen und Betreuer von Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigen sind nicht enthalten. - Gastronomie:
Die 2G-Regelung gilt sowohl für die Innen- als auch für die Außengastronomie
ab 4. März gilt die 3G-Regelung für die Innengastronomie
FFP2-Maskenpflicht innen bis zum Sitzplatz - Unterkunft (Hotel, Ferienwohnungen, Pensionen etc.)
2G-Regel
ab 4. März: 3G-Regelung
Die 3G-Regelung gilt abweichend für Übernachtungen im Rahmen von beruflichen Reisen (Geschäfts- oder Dienstreisen) sowie im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen
FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen bis zum Sitzplatz - Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars etc.
noch bis 3. März geschlossen
ab 4. März: 2Gplus drinnen und draußen auch für Jugendliche unter 18 Jahren, FFP2 bis zum Sitzplatz - Körperbezogene Dienstleistungen
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss - Einzelhandel & Wochenmarkt
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
Keine Maske auf Wochenmärkten - Kinos, Theater, Casinos, Zoos, Freizeitparks und bei kulturellen Veranstaltungen etc.
2G-Regelung für Innenräume (ohne Sanitäranlagen)
4. März: Indoor 3G-Regel
FFP2-Maskenpflicht innen bis zum Sitzplatz
bis 3. März: Indoor: Abstandsmaßnahmen für sitzendes Publikum über Schachbrettanordnung der Sitzplätze, sofern durchgehend eine Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet, die Schachbrettanordnung entfällt
Draußen: keine Abstandsmaßnahmen - Nutzung von Sportanlagen
3G-Regel
gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sport oder Sitzen - Events, Meetings, Versammlungen (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
2G-Regel (innen/außen)
ab 4. März: 3G-Regelung (drinnen/draußen)
FFP2-Maskenpflicht innen bis zum Sitzplatz
bis 3. März: Indoor: Abstandsmaßnahmen für sitzendes Publikum über Schachbrettanordnung der Sitzplätze, sofern durchgehend eine Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet, die Schachbrettanordnung entfällt
Draußen: keine Abstandsmaßnahmen - Hausbesuche und Institutionen
für Senioren und Pflegebedürftige/Menschen mit Behinderungen
nur mit negativem Testnachweis und FFP2
gilt auch für Geimpfte (inklusive Auffrischungsimpfung) und Genesene - Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
von der 2G- und 3G-Regel ausgenommen
keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
einfache Maske (z. B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren - Tagesstätte
Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für den Zugang
Tests werden von der Institution zur Verfügung gestellt
Kein Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren - Schulbetrieb
Testnachweis jeden Tag, an dem die Schüler zur Schule kommen (außer „geboostert“) - Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (u. a. Bahnhöfe, Bushaltestellen etc.)
3G-Regel
FFP2-Maske
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