Nicht gereinigter Hundekot ist ein häufiges Ärgernis bei den Kommunen in der Region

Startseite » Nicht gereinigter Hundekot ist ein häufiges Ärgernis bei den Kommunen in der Region

Nicht immer helfen Verbotsschilder: Kommunen haben mancherorts mit nicht entferntem Hundekot zu kämpfen. Foto: dpa Foto: Sebastian Kahnert

Nicht entfernter Hundekot ist ein Thema, das die lokalen Behörden in der Region beschäftigt. Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn beispielsweise erhält regelmäßig Beschwerden darüber: „Die Städtische Polizeiverordnung regelt ganz klar, wie mit Hundekot richtig umzugehen ist“, sagt Harald Wild vom Ordnungsamt. Demnach dürfen Hunde ihr Geschäft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätzen oder außerhalb von Vorgärten verrichten.

Sollte es trotzdem passieren, muss der Besitzer die Hinterlassenschaften seines Hundes loswerden und im privaten Restmüll entsorgen. Alles andere ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden kann, so das Rathaus Heilbronn. Auch in Brackenheim ist nicht entsorgter Hundekot ein regelmäßiges Thema. „Dieses Problem haben sicherlich alle Kommunen“, sagt Tobias Greulich, Leiter des Dezernats Sicherheit und Ordnung. Um dem vorzubeugen, wurden in den letzten Jahren immer mehr Hundetoiletten in der Stadt und in den acht Bezirken eingerichtet. überall „wo es in Richtung Wald- oder Feldweg geht“.

„Es ist wichtig, Möglichkeiten für Hundehalter zu schaffen“

Außerdem gibt es im Bürgerbüro kostenlose Tüten. Greulich ist zufrieden, dass das Angebot gut angenommen wird. „Es ist wichtig, Möglichkeiten für Hundebesitzer zu schaffen.“ Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es gelegentlich vor, dass auf Gehwegen oder kleinen Grünflächen innerhalb der Stadt nicht entfernter Hundekot entdeckt wird. Zuwiderhandlungen werden von den örtlichen Ordnungskräften geahndet, erklärt der 31-Jährige.

Knapp 130 Euro Strafe können in Brackenheim drohen

Werden Hundehalter dabei erwischt, die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht zu beseitigen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kostet 126,50 Euro Bußgeld. „Das ist natürlich ein Betrag, der wirkt.“ In Eppingen droht ein Bußgeld von 100 Euro, wie Pressesprecherin Vanessa Heitz erklärte. Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen sei „ein Ärgernis für alle“. An rund 100 Hundestationen (auf Deutsch: Hundestationen) im Stadtgebiet und an stark frequentierten Spazierwegen können Hundebesitzer die bereitgestellten Tüten nutzen, „und so den Kot des Tieres direkt aufnehmen und in der Mülltonne entsorgen“.

Außerdem gilt laut Polizeiverordnung im Stadtgebiet eine Leinenpflicht.

Auch das Ordnungsamt Heilbronn betont, dass Hunde in verschiedenen Bereichen der Stadt an der Leine geführt werden müssen. Unter anderem auf öffentlichen Straßen, Märkten, Bushaltestellen, in Menschenansammlungen und in öffentlichen Parks und Erholungsgebieten. Und seit diesem Jahr auch im Heilbronner Stadtwald vom 1. April bis 15. Juli.

Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren und deren Jungen

Der Grund: Viele Wildtiere haben Nachwuchs, besonders im Frühjahr. Und so komme es „immer wieder vor, dass Hunde Wildtiere verletzen oder töten und Fußgänger erschrecken oder sogar beißen“, heißt es in der Pressemitteilung.

Das Landratsamt Heilbronn kann auch während der Brut- und Aufzuchtzeiten eine Leinenpflicht für bestimmte Gebiete anordnen, erklärt Pressesprecherin Lea Mosthaf. Betroffen waren im vergangenen Jahr aufgrund einer Anfrage einer Gemeinde und des örtlichen Jagdpächters Gebiete bei Ilsfeld, Talheim, Neckarwestheim und Lauffen. „Für dieses Jahr liegt derzeit keine Anfrage vor.“