Pandemie: Kabinett muss über künftige Corona-Regeln entscheiden

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Die Bundesländer können jedoch weiterhin durch Beschluss des Landtages strengere Regeln festlegen. Voraussetzung für die Anwendung der sogenannten Hotspot-Regel ist, dass eine „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ besteht – etwa wenn „aufgrund einer besonders hohen Zahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs von Neuinfektionen Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Kommune bedroht.“ Ob sich auch ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklären kann, ist rechtlich umstritten. Doch genau das wäre die Voraussetzung, um die Maskenpflicht im Einzelhandel bayernweit aufrechterhalten zu können.

Die Landesregierung hatte zuletzt – bislang vergeblich – entweder eine Verlängerung der Übergangsfrist oder bundeseinheitliche Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Regelung gefordert. Das soll auch Thema bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag sein. Letztlich muss das Kabinett aber am Dienstag entscheiden – sonst laufen die Regeln aus. Denkbar ist auch, dass die Hotspot-Regelung erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Einsatz kommt.

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