Hannover (dpa/lni) – Wer in einem Pflegeheim oder Krankenhaus arbeitet und sich nicht gegen Corona impfen lassen will, muss ab Mitte März mit einem Bußgeld oder einem Arbeitsverbot rechnen. Niedersachsen müsse „das Gesetz umsetzen“, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens mit Blick auf die von Bund und Ländern beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitag). „Ab dem 16. März sind die Einrichtungen verpflichtet, jeden zu melden, dessen Impfstatus ungewiss ist“, sagte der SPD-Politiker. In der kommenden Woche soll ein Meldeportal freigeschaltet werden, auf das die Gesundheitsämter zugreifen können.
Laut der stellvertretenden Leiterin des Corona-Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, sollen die Gesundheitsämter von registrierten Personen zunächst verlangen, einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung vorzulegen. Geschieht dies nicht, folgt eine Anhörung mit Bußgeldandrohung. Ein Zwangsgeld beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung 1500 Euro. Bleibt auch dies erfolglos, wird ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro angedroht und ebenfalls verhängt. Danach kann das Gesundheitsamt entscheiden, ob ein Betretungsverbot oder ein „Tätigkeitsverbot“ verhängt werden soll.
Dem Bericht zufolge sind etwa 95 Prozent der rund 90.000 Beschäftigten in niedersächsischen Alten- und Pflegeheimen geimpft. Ähnlich hoch ist die Rate laut Gesundheitsministerium in Krankenhäusern. Die Zahl der ungeimpften Mitarbeiter sei noch unbekannt, sagte Behrens. Ende April zieht das Land Bilanz.
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