Staatsanwaltschaft ermittelt wegen „Judenstern“-Aufklebern in Pforzheim

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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen „Judenstern“-Aufklebern in Pforzheim

Aufschrift „ungeimpft“

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim ermittelt wegen Aufklebern mit der Aufschrift „ungeimpft“. In ihrer Aufmachung erinnern sie an den „Judenstern“ aus der NS-Zeit.

Paragraf 130 könnte greifen: Das Strafgesetzbuch sieht Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen wegen Volksverhetzung vor.

Foto: Oliver Berg/dpa

„Mindestens sechs Fälle im Stadtgebiet wurden gemeldet“, sagt Staatsanwalt Henrik Blassies auf Anfrage dieser Redaktion. Die Täter sind noch nicht bekannt. Bei solchen Straftaten ist es meist sehr schwierig, sie zu identifizieren.

Erst Anfang der Woche wurden solche Aufkleber an mindestens einem Wegweiser an der Enz in Pforzheim angebracht. Dies zeigen Bilder, die dieser Redaktion vorliegen.

Allerdings sind die sechs Fälle, auf die sich Henrik Blassies bezieht, bereits rund einen Monat alt. „Es dauert eine gewisse Zeit, bis der Fall bei uns ankommt“, erklärt der Sprecher.

Auch im Enzkreis tauchten Aufkleber auf

Ähnliche Aufkleber tauchten vor einem Monat im nördlichen Enzkreis auf. Sie zeigten auch einen gelben Davidstern mit dem Wort „ungeimpft“ in der Mitte.

Mehrere solcher Aufkleber wurden auf Verkehrsschildern rund um die Gemeinden Neulingen und Kieselbronn entdeckt.

Mitarbeiter des zuständigen Bauhofs und Polizisten hatten die Aufkleber entfernt. Damals wurde bekannt, dass der Staatsschutz wegen Volksverhetzung gegen die noch unbekannten Täter ermittelt.

Die Gestaltung solcher gelben Symbole erinnert an die Sterne, die jüdische Bürger während der nationalsozialistischen Diktatur tragen mussten. Insgesamt ermordeten die Nazis sechs Millionen Juden.

Den Tätern droht sogar eine Haftstrafe

Wer solche Aufkleber anbringt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, wenn der Tatbestand der Hassrede in Form der Verharmlosung des Holocaust erfüllt ist. Henrik Blassies weist darauf hin, dass ein Gericht noch nicht entschieden hat, ob dieses Kriterium erfüllt wäre.

Die Tat muss laut Strafgesetzbuch auch geeignet sein, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Der Kontext sollte einbezogen werden, erklärt Staatsanwältin Blassie. Werden die Aufkleber beispielsweise in der Nähe einer Synagoge angebracht, wiegt die Straftat schwerer.