1. Hintergrund
a. Dieses Stipendium wurde eingerichtet, um einen Doktoranden finanziell zu unterstützen, der an statistischen Ansätzen für die räumliche Genomik mit Einzelzellauflösung forscht.
b. Dieses Stipendium wird durch das ARC-Stipendium für das Projekt Statistische Ansätze für räumliche Genomik bei Einzelzellauflösung finanziert.
2. Teilnahmeberechtigung
a. Das Stipendium wird angeboten, sofern der Bewerber ein bedingungsloses Zulassungsangebot hat oder derzeit für ein Vollzeitstudium an der School of Mathematics and Statistics, Faculty of Science der University of Sydney eingeschrieben ist.
b. Ein Bewerber ohne vorbehaltloses Zulassungsangebot kann sich bewerben und ausgewählt werden, es wird jedoch kein Stipendienangebot versendet, bis dem Bewerber ein vorbehaltloses Zulassungsangebot vorliegt.
c. Der Bewerber muss bereit sein, im Rahmen des Sydney Precision Data Science Centre Forschung in den Bereichen statistische Bioinformatik und Datenwissenschaft in der räumlichen Genomik von Einzelzellen durchzuführen.
dh der Antragsteller muss ein inländischer Student sein.
e. Der Bewerber muss außerdem mindestens einen der folgenden Abschlüsse in Mathematik besitzen:
I. einen Honours Degree (First Class oder Second Class Upper) oder einen gleichwertigen Abschluss in einer relevanten Disziplin, oder
II. Master-Abschluss mit einem wesentlichen Forschungsanteil.
f. Der Forschungs- oder Hilfsbetreuer des Antragstellers muss von Dr. Shila Ghazanfar stammen.
3. Auswahlkriterien
a. Der erfolgreiche Bewerber erhält das Stipendium auf der Grundlage von:
I. Studienleistungen,
II. Lebenslauf,
III. bisherige Forschungserfahrung.
IV. persönliches Statement, das (i.) die Bereitschaft zu interdisziplinärer Forschung an der Schnittstelle von Statistik und Computational Biology zeigt; (ii.) hervorragende Kenntnisse in der Datenanalyse und Codierung in R.
b. Der erfolgreiche Bewerber erhält das Stipendium auf Vorschlag von Dr. Shila Ghazanfar und Professor Jean Yang.
4. Wert
a. Das Stipendium gewährt eine Zuschussvergütung, die der Stipendienrate des University of Sydney Research Training Program (RTP) entspricht (indiziert am 1. Januar jedes Jahres) für bis zu drei Jahre, vorbehaltlich zufriedenstellender akademischer Leistungen.
b. Der PhD-Empfänger wird ermutigt, seine Promotion in 3 Jahren abzuschließen, kann jedoch eine Verlängerung des Primärstipendiums um bis zu 6 Monate beantragen.
c. Studienzeiten, die vor Stipendienantritt bereits für den Studiengang absolviert wurden, werden auf die Stipendienhöchstdauer ohne den eventuellen Verlängerungszeitraum angerechnet.
d.h. das Stipendium gilt zum Antritt in dem jeweiligen Forschungszeitraum, in dem es angeboten wird, und kann ohne vorherige Zustimmung nicht auf ein anderes Forschungsgebiet verschoben oder übertragen werden.
e. Es ist kein anderer Betrag zu zahlen.
f. Das Stipendium wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln vergeben.
5. Aufstiegsberechtigung
a. Der Fortschritt ist abhängig von der Teilnahme und dem Bestehen der jährlichen Fortschrittsbewertung.
6. Urlaubsregelungen
a. Der Stipendiat erhält pro Stipendienjahr bis zu 20 Arbeitstage Erholungsurlaub, der angesammelt werden kann. Allerdings verfällt der ungenutzte Urlaub, wenn das Stipendium beendet oder abgeschlossen ist. Erholungsurlaub zieht keine Urlaubsbelastung nach sich und die Zustimmung des Vorgesetzten muss vor der Inanspruchnahme des Urlaubs eingeholt werden.
b. Der Stipendiat kann jedes Jahr des Stipendiums bis zu 10 Arbeitstage Krankheitsurlaub nehmen, der über die Laufzeit des Stipendiums angesammelt werden kann. Studierende, die familiäre Verpflichtungen haben, kranke Kinder oder Angehörige pflegen oder von häuslicher Gewalt betroffen sind, können gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bis zu fünf Tage ihres jährlichen Krankenstandsanspruchs in Pflegezeit umwandeln. Studierende, die krankgeschrieben sind, müssen ihren Vorgesetzten so bald wie möglich informieren.
7. Forschung im Ausland
a. Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Vergabe darf der Stipendiat in der Regel nicht im Ausland forschen
b. Der Empfänger muss angesichts der Reisebeschränkungen aufgrund von Covid-19 den offiziellen Anweisungen der Universität und des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Reisen folgen.
c. Der Stipendiat kann bis zu 12 Monate seiner Forschung außerhalb Australiens durchführen. Die Genehmigung muss vom Betreuer des Studenten, dem Schulleiter und der Fakultät per Antrag beim Higher Degree by Research Administration Center (HDRAC) beantragt werden und wird nur erteilt, wenn die Forschung für den Abschluss des Studiums unerlässlich ist.
d. h. Darüber hinaus kann eine weitere Genehmigung erforderlich sein, wie im Covid-19-Reaktionsplan der University of Sydney beschrieben.
e. Alle Forschungsaufenthalte im Ausland sind kumulativ und werden auf die Bewerbung angerechnet. Studierende müssen weiterhin Vollzeit an der Hochschule immatrikuliert bleiben und eine Bewilligung zur Anrechnung von Fehlzeiten einholen.
f. Wenn der Empfänger außerhalb Australiens forscht, erkennt der Empfänger an, dass die University of Sydney nicht für anfallende Kosten haftet. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf: Reise- und Transferkosten (sofern nicht in Abschnitt 4 (Wert) dieses Stipendiums auf den aufgeführten Betrag angegeben), Verzögerungen aufgrund von Reisebeschränkungen oder staatlichen und/oder bundesstaatlichen Quarantäneanforderungen bei ihrer Rückkehr nach Australien.
8. Suspendierung
a. Der Stipendiat kann seine Vergabe innerhalb der ersten sechs Monate des Studiums nicht aussetzen, es sei denn, es greift eine gesetzliche Regelung.
b. Der Stipendiat kann während der Laufzeit des Stipendiums aus beliebigen Gründen eine Aussetzung des Stipendiums von bis zu 12 Monaten beantragen. Zeiträume der Stipendienaussetzung sind kumulativ, und wenn das Studium nach der Aussetzung nicht wieder aufgenommen wird, wird die Auszeichnung beendet. Die Genehmigung muss vom Betreuer des Studenten, dem Schulleiter und der Fakultät über einen Antrag beim Higher Degree by Research Administration Center (HDRAC) beantragt werden. Studienzeiten für den Abschluss während der Aussetzung des Stipendiums werden von der maximalen Laufzeit des Stipendiums abgezogen.
9. Änderungen bei der Immatrikulation
a. Der Stipendiat muss HDRAC und seinen Vorgesetzten unverzüglich über alle geplanten Änderungen seiner Einschreibung informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Anwesenheitsmuster, Suspendierung, Beurlaubung, Rücktritt, Kursübertragung und Kandidatur-Upgrade oder -Downgrade. Wenn der Stipendiat die oben genannten Änderungen nicht mitteilt, kann die Universität die Rückzahlung eines zu viel gezahlten Stipendiums verlangen.
10. Kündigung
a. Das Stipendium wird beendet:
I. bei Rücktritt oder Rücktritt des Empfängers von seinem Forschungsgrad,
II. bei Abgabe der Abschlussarbeit oder am Ende der Verleihung,
III. wenn der/die Stipendiat/in das Vollzeitstudium beendet und keine vorherige Zustimmung zur Durchführung des Stipendiums in Teilzeit eingeholt wurde,
IV. Nachdem der Empfänger die maximale Kandidatur für seinen Abschluss gemäß der Regel 2011 der University of Sydney (Higher Degree by Research) abgeschlossen hat,
V. wenn der Empfänger ein alternatives Grundstipendium erhält. In solchen Fällen wird dieses Stipendium zugunsten des alternativen Stipendiums beendet, wenn es höherwertig ist.
VI. wenn der Empfänger das Studium nach Ablauf einer genehmigten Beurlaubung nicht wieder aufnimmt, oder
VII. wenn der Stipendiat die für dieses Stipendium festgelegten Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt (außer während eines Zeitraums, in dem das Stipendium ausgesetzt wurde, oder während eines genehmigten Urlaubs).
b. Das Stipendium kann von der Universität auch vor diesem Zeitpunkt gekündigt werden, wenn nach Ansicht der Universität:
I. das Studium nicht sachkundig und gewissenhaft oder nach Maßgabe dieses Angebots durchgeführt wird,
II. der Schüler keine zufriedenstellenden Fortschritte erzielt, oder
III. der Schüler hat ein Fehlverhalten oder ein anderes unangemessenes Verhalten begangen.
c. Das Stipendium wird während der Dauer eines Anfrage-/Einspruchsverfahrens ausgesetzt.
Das heißt, sobald das Stipendium beendet wurde, wird es nicht wiederhergestellt, es sei denn, es liegt ein Fehler der Universität vor.
11. Fehlverhalten
a. Wenn ein Student während des Stipendiums ein Fehlverhalten oder ein anderes unangemessenes Verhalten begeht (entweder während des Stipendiums oder im Zusammenhang mit der Bewerbung und der Eignung des Studenten für das Stipendium), das nach Ansicht der Universität die Rückforderung der bereitgestellten Mittel rechtfertigt, kann die Universität dies verlangen der Student die im Zusammenhang mit dem Stipendium geleisteten Zahlungen zurückzuzahlen. Beispiele für ein solches Verhalten sind unter anderem; akademische Unehrlichkeit, wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne des Research Code of Conduct (z. B. Plagiat beim Vorschlagen, Durchführen oder Berichten von Forschungsergebnissen oder Versäumnis, einen schwerwiegenden Interessenkonflikt zu erklären oder zu bewältigen), Verstoß gegen den Code of Conduct für Studenten und falsche Angaben in den Bewerbungsunterlagen oder anderen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Stipendium.
b. Die Universität kann eine solche Rückzahlung jederzeit während oder nach dem Stipendienzeitraum verlangen. Darüber hinaus erklärt sich der Student durch die Annahme dieses Stipendiums damit einverstanden, dass alle Aspekte einer Untersuchung von Fehlverhalten im Zusammenhang mit diesem Stipendium von der Universität gegenüber der Fördereinrichtung und / oder einer zuständigen Berufsorganisation offengelegt werden.
12. Geistiges Eigentum
a. Der erfolgreiche Empfänger dieses Stipendiums (der Student) muss die von der University of Sydney bereitgestellte Student Deed Poll ausfüllen.
13. Vertraulichkeit
a. Der Student ist verpflichtet, alle von der University of Sydney offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der University of Sydney an Dritte weitergegeben werden, sofern dies angemessen oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
14. Veröffentlichungen und Danksagungen
a. Der studentische Empfänger muss die Unterstützung seines Stipendiums in allen Medien, Veröffentlichungen oder Präsentationen, die sich aus der Forschung ergeben, anerkennen. Dies muss eine Anerkennung der ARC-Finanzierung beinhalten und den Richtlinien entsprechen, die in der ARC Open Access Policy beschrieben sind.