Unternehmer, viele Arbeitnehmer und immer mehr Rentner müssen es tun: die Steuererklärung. Sie zu erstellen, lohnt sich oft – denn Arbeitnehmer bekommen vom Finanzamt in der Regel Geld zurück, nämlich Steuern, die zuvor zu viel gezahlt wurden. „Das sind laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 1051 Euro pro Person“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband der Einkommensteuerhilfevereine.
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Wer dazu für 2021 verpflichtet ist, hat bis einschließlich 31. Juli 2022 Zeit. Denn der Tag fällt auf einen Sonntag, sogar bis zum 1. August. So besteht beispielsweise eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden. „Dabei geht es zum Beispiel um Einkünfte aus einem Nebenjob oder Mieteinnahmen“, sagt Bauer.
Steuererklärung für Lohnersatzleistungen
Wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bezogen hat, ist ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn eine Frau oder ein Mann gleichzeitig mehrere Arbeitgeber hatte oder wenn eine Befreiung beantragt wurde und der Jahreslohn bei zusammenveranlagten Ehegatten 12.250 Euro – 23.350 Euro überstieg.
Haben beide Ehepartner Arbeitslohn bezogen und einer der beiden ist in die Steuerklasse V oder VI einzustufen oder hat sich das Ehepaar für das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) entschieden, ist ebenfalls eine Steuererklärung fällig. „Das gilt auch, wenn zum Beispiel eine Ehe durch Tod oder Scheidung endet oder wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalten hat“, sagt Bauer.
Steuererklärungen können komplett digital abgegeben werden
Steuererklärungsformulare sind beim Finanzamt erhältlich. Alternativ können Sie diese auch aus dem Internet herunterladen. Es ist aber auch möglich, die Erklärung papierlos an das Finanzamt zu übermitteln. Das geht zum Beispiel über das elektronische Finanzamt Elster. Mittlerweile helfen auch handelsübliche Softwareprogramme, Online-Tools oder Apps bei der Erstellung einer Steuererklärung.
„Für Arbeitnehmer unterscheiden sich die Steuerformulare für 2021 kaum von denen für 2020“, sagt Karbe-Gessler. Mitarbeiter müssen mindestens das allgemeine Formular ausfüllen – dazu gehören Name, Geburtsdatum und Adresse. Außerdem Anhang N für Einkünfte aus Arbeit und der Anhang für Rentenaufwendungen für Versicherungsunternehmen. Eine vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer gehört seit dem Steuerjahr 2020 der Vergangenheit an.
Quittungen und Spendenbescheinigungen müssen nicht mehr beigefügt werden
„Belege oder Listen müssen der Steuererklärung nicht mehr beigefügt werden“, sagt Bauer. Sie können nur auf ausdrücklichen Wunsch beim Finanzamt eingereicht werden. Quittungen oder Spendenbescheinigungen also besser nicht einfach entsorgen. „Spendenbescheinigungen sind ab dem Steuerbescheid, also ab dem Datum des Steuerbescheids, ein Jahr aufzubewahren“, sagt Daniela Karbe-Gessler.
Eine Ausnahme gibt es bei der Belegbeilage: Wer seine Wohnung 2021 energetisch sanieren ließ, muss diese in die neue Anlage „Energetische Maßnahmen“ eintragen. „Außerdem muss der Erklärung die Bescheinigung des Fachbetriebs und des Energieberaters beigefügt werden“, erklärt Karbe-Gessler.
Übrigens: Steuerpflichtige, die zur Erstellung einer Steuererklärung verpflichtet sind und feststellen, dass sie die Frist zum 31. Juli oder 1. August nicht einhalten können, sollten rechtzeitig beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Andernfalls droht ein Säumniszuschlag, wenn die Steuererklärung unentschuldigt verspätet abgegeben wird.