Technik – Welche Kostenfallen auf Smartphone-Nutzer im Urlaub lauern – Wissen

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Potsdam (dpa/tmn) – Mit dem Smartphone einen Urlaubsschnappschuss zu den Lieben nach Hause schicken: Das kann teuer werden – oder gar nichts. Je nachdem, wohin Sie gereist sind und welchen Mobilfunkvertrag Sie haben. Obwohl es seit Sommer 2017 keine Roaming-Zuschläge innerhalb der EU mehr gibt, lauern hier und da noch Kostenfallen.

Telefonieren und Surfen im EU-Ausland, das von der Europäischen Union geregelt wird, wird oft als „Roaming wie zu Hause“ bezeichnet. Europäern, die in ein anderes EU-Land reisen, werden dort für Anrufe, SMS und Daten nur so viel berechnet wie zu Hause.

Ein Beispiel von Stiftung Warentest: Deutsche Handynutzer, die ihren Urlaub in Spanien verbringen, zahlen für alle Gespräche in deutsche und spanische Netze so viel, wie im Vertrag für Gespräche ins Heimatland vereinbart wurde. In vielen Fällen nur die übliche Grundgebühr des Flatrate-Tarifs.

Die Kosten innerhalb der EU sind gedeckelt

Wichtig: „Roam like at home“ gilt nicht in Ihrem Heimatland. Wer beispielsweise von Deutschland aus in das EU-Urlaubsland telefoniert, um vorher etwas mit dem Hotel zu klären, muss mit Gebühren rechnen. Das erklärt Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Aber auch hier hat die EU bereits regulierend eingegriffen.

„Wer aus Deutschland mit dem Handy oder Festnetz ins EU-Ausland telefoniert und keine Flatrate oder Sondertarif hat, zahlt maximal 19 Cent pro Minute und maximal 6 Cent pro SMS“, so die Verbraucherschützerin. Die Kostenobergrenze greift beispielsweise auch, wenn ein deutscher Urlauber in Spanien nach Frankreich telefoniert.

Zu den EU-Staaten im Sinne der Roaming-Verordnung, die auch die Kostenobergrenze beinhaltet, zählen neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen.

Vorsicht in der Schweiz, Türkei & Co

Kostenfallen lauern im Grenzgebiet und bei Reisen durch die Schweiz. Und auch die Türkei sei ein beliebtes Urlaubsziel, bei dem Urlauber nicht vergessen sollten, dass sie nicht in der EU sind, warnt Michèle Scherer.

Für alle Nicht-EU-Länder rät der Verbraucherschützer, vorab die Preisliste des eigenen Handytarifs zu prüfen und das Datenroaming in den Smartphone-Einstellungen zu deaktivieren. Mobilfunkanbieter müssen Sie beim Einbuchen in das jeweilige internationale Netz per SMS über die anfallenden Gebühren für die Mobilfunknutzung im jeweiligen Land informieren.

Mit dem Brexit kommt seit Anfang 2022 ein weiteres Land hinzu, das für Urlauber überraschend teuer werden könnte. Denn seit Großbritannien die Europäische Union verlassen hat, sind die dortigen Mobilfunkanbieter nicht mehr an die Roaming-Verordnung gebunden. Laut Stiftung Warentest halten sie sich aber vorerst freiwillig daran.

Diese Länder fallen in eine Grauzone

Ähnlich verhält es sich mit Ländern und Territorien wie San Marino, Andorra, der Isle of Man, den Kanalinseln, Gibraltar, der Vatikanstadt oder Überseegebieten in der Karibik. Sie fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung. Doch einige, wenn nicht alle Anbieter zählen sie laut den Produkttestern tariflich zu den EU-Ländern.

Wer im Nicht-EU-Ausland telefoniert oder mobile Daten nutzt, muss mit hohen Gebühren rechnen. Je nach Land und Anbieter können diese mehrere Euro pro Minute betragen. Immerhin gibt es beim internationalen Surfen einen Schutzschild: Bei insgesamt 59,50 Euro ist meist Schluss, erklärt Michèle Scherer. Ist dieser Schutzmechanismus in einem Land technisch nicht realisierbar, müssen Anbieter per SMS informieren.

Vorbereitung ist alles

Um unnötige Kosten zu sparen, sollten sich Urlauber immer vorab über ihren Handytarif und die Konditionen des Ziellandes informieren, rät Scherer. Vielleicht hat der Anbieter günstige Möglichkeiten im Ausland? Ist das WLAN vor Ort nicht ausreichend?

Und vielleicht können Sie sich in fernen Ländern im Zweifelsfall einfach von den Daheimgebliebenen anrufen lassen und sich auf Ihren Aufenthalt vorbereiten, indem Sie vor Ihrer Abreise Musik, Videos oder Karten auf Ihr Smartphone herunterladen. Und wenn Sie häufig in ein Land reisen, ist es vielleicht besser, eine lokale SIM-Karte zu kaufen. Viele Smartphones können zwei Ports parallel betreiben (Dual-SIM).

Schiffe, Fähren, Flugzeuge als Sonderfälle

Wenn trotz aller Vorsicht nach dem Urlaub eine saftige Handyrechnung ins Haus flattert, sind Sie womöglich in eine weitere Kostenfalle getappt. Die Mobilfunknetze von Kreuzfahrtschiffen, Fähren und Flugzeugen. Sie fallen nicht unter die Roaming-Verordnung. Es gebe «ganz andere Preishorizonte als vor Ort», warnt Michèle Scherer. Deaktivieren Sie dort also Datenroaming, telefonieren Sie nicht und senden Sie keine Nachrichten, zumindest nicht, bevor Sie die Tarife kennen.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Eigentlich wäre die EU-Roaming-Verordnung Ende Juni 2022 ausgelaufen. Doch das Europäische Parlament hat nun den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, die Abschaffung der Roaming-Gebühren um weitere zehn Jahre zu verlängern. Das Gesetz muss nur vom Europäischen Rat förmlich gebilligt werden, um in Kraft zu treten.

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