Technik – Zusammenfassung bitte: Handyshops müssen genaue Auskunft geben – Wissen

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Düsseldorf (dpa/tmn) – Bevor Sie einen Fuß in einen Handyshop setzen, sollten Sie sich zu Hause überlegen, welches Datenvolumen und welche Telefonminuten Sie monatlich benötigen. Nur wer seinen eigenen Bedarf kennt, kann Angebote und Preise realistisch einschätzen, erklärt die Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen.

Produktinformationsblätter, die der Handel ausgeben muss, helfen bei der Bewertung und dem Vergleich verschiedener Angebote. Bei Online-Angeboten im Internet dürfen sie jedoch nicht fehlen. Das Informationsblatt zu einem Tarif enthält alle wichtigen Daten und Kosten eines Tarifs, jedoch keine Rabatte oder Zusatzoptionen.

Unterschreiben Sie keinen Vertrag ohne Zusammenfassung

Vor Vertragsabschluss müssen Kunden daher eine Vertragszusammenfassung digital oder in Papierform erhalten. Diese ist seit dem 1. Dezember 2021 gesetzlich geregelt. Sie muss nicht nur die Kontaktdaten des Mobilfunkanbieters und wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste enthalten.

Darin sind auch etwaige Aktivierungsgebühren und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung zu finden. An dieser Stelle sollten Sie auch genau prüfen, ob mündliche Zusagen aus dem Verkaufsgespräch genau in der Zusammenfassung zu finden sind.

Kaum ein Shop gibt die Vertragszusammenfassung heraus

Aber diese Zusammenfassung ist nicht so einfach zu bekommen. Am Weltverbrauchertag (15. März) besuchte die Verbraucherzentrale stichprobenartig 198 Handyshops in Nordrhein-Westfalen. Ernüchterndes Ergebnis: Die gesetzlich vorgeschriebene Vertragszusammenfassung wurde nur in 6 Geschäften ausgehändigt. Mehrere Telekommunikationsunternehmen wurden gewarnt.

Aber die Zusammenfassung ist nicht alles. Vor Vertragsabschluss sollten Interessenten alle für den Vertrag wichtigen Dokumente zur Kenntnis nehmen können, raten Verbraucherschützer. Dazu gehörten neben der Vertragszusammenfassung und dem Vertragsformular auch die Leistungsbeschreibung, die Preisliste, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das bereits erwähnte Produktinformationsblatt.

Die Kündigung von Mobile-Shop-Verträgen ist schwierig

Der große Nachteil von im Shop abgeschlossenen Telekommunikationsverträgen: Sie können in der Regel nicht mehr widerrufen werden. Bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen ist dies nur innerhalb von 14 Tagen möglich.

Verbraucher können jedoch einen Shop-Vertrag anfechten, außerordentlich kündigen oder Schadensersatz verlangen, wenn sie Zweifel an dessen rechtmäßigem Zustandekommen haben. Zum Beispiel, weil sie arglistig getäuscht wurden. Auch wer im Nachhinein feststellt, dass die versprochenen Leistungen nicht erbracht werden, sollte rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen.

Neue Regeln für die Mindestlaufzeit von Mobilfunkverträgen

Doch auch wenn sie mit den regulären Tarifkonditionen grundsätzlich unzufrieden sind, haben Verbraucher seit Dezember 2021 bessere Karten, also verbesserte Kündigungsbedingungen. Neuverträge können noch bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können sie jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Die automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, wie bisher bis Ende 2021 üblich, ist nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt übrigens auch für Altverträge, also für Verträge, die vor dem 1.12.2021 abgeschlossen wurden.

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