Das bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke 30 km/h beträgt und der Radverkehr Vorrang hat. Laut Mitteilung des Landratsamtes lag die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen eines zeitlich befristeten Pilotprojekts bei 40 km/h.
Radwege sind jetzt einfacher einzurichten
Möglich wurde dies durch eine Änderung der einschlägigen Bundesverordnungen, die nun Fahrradstraßen unter stark vereinfachten Bedingungen zulassen. Im nächsten Schritt wird das Straßenverkehrsamt gemeinsam mit der Stadt Tettnang, der Gemeinde Kressbronn und der Polizei in einer Verkehrserhebung die Standorte der einzelnen Verkehrszeichen ermitteln. Sind diese festgelegt, wird die Stadt Tettnang in Abstimmung mit der Gemeinde Kressbronn die Beschilderung bestellen und anbringen. Dann ist der lange und intensiv diskutierte Wandel Realität.
Mit der Einrichtung einer Radverkehrsstraße erhält der Radverkehr laut Kreisverwaltung künftig einen klaren Vorrang auf der alten B 467. Der motorisierte Verkehr soll die Straße weiterhin nutzen dürfen. Allerdings muss er neben der Beschränkung auf 30 km/h auch besonders auf die Radfahrer achten. Während auf anderen Straßen Fahrräder nur dann nebeneinander fahren dürfen, wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radfahrer auf dem Radfahrstreifen immer nebeneinander fahren. Hier gilt der Grundsatz, dass der Kraftfahrzeugverkehr Radfahrer nicht behindern darf.