Ukrainekrieg: Was Reisende jetzt wissen müssen

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Ukrainekrieg: Was Reisende jetzt wissen müssen

Der Krieg in der Ukraine beunruhigt Europa und wirkt sich auch auf den Reiseverkehr aus. Ein Überblick über die aktuelle Situation und welche Stornorechte Reisende jetzt haben

  • Luftraum über der Ukraine gesperrt, Flüge nach Kiew ausgesetzt

  • Russlandreisen: Lufthansa bedient weiterhin Moskau und St. Petersburg

  • Fernost-Flugrouten derzeit nicht betroffen

  • Tipps zum Reiserecht: Kann man jetzt frei sein?

Vor der Reise in die Ukraine warnt das Auswärtige Amt, ansonsten seien sie derzeit kaum möglich: Der Flughafen Kiew sei geschlossen, ebenso der Luftraum über der Ukraine. Deutsche, die sich derzeit noch im Land aufhalten, werden vom Auswärtigen Amt aufgefordert, das Land zu verlassen oder sich an einen sicheren Ort zu begeben.

Russland: Lufthansa fliegt nach Moskau und St. Petersburg

Lufthansa setzt alle Flüge in die Ukraine aus. Die Gruppe hatte bereits danach ihre Verbindungen Kiew und Odessa seit Montag, 21. Februar, und nimmt nun auch wieder Kontakt auf Lemberg das Ende.

Die Flüge in die russischen Metropolen Moskau und St. Petersburg verkehren weiterhin planmäßig. Über weitere Verbindungen nach Russland machte Lufthansa keine Angaben.

Flughäfen in Südrussland geschlossen

Das teilte das Auswärtige Amt inzwischen mit Flughäfen in Rostov, Krasnodar, Anapa, Gelendzhik, Belgorod, Orel, Kursk und Woronesch in Südrussland geschlossen sind.

Das Europäische Flugsicherheitsbehörde EASA hat Fluggesellschaften gewarnt. Diese betreffen nicht nur den geschlossenen Luftraum der Ukraineaber auch die Republik Moldawien. Landungen, Starts und Überflüge sind hier verboten. Das Flugverbot ist vorbei Weißrussland besteht.

Reisen nach Fernost sind derzeit nicht betroffen

Langstreckenreisen in den Osten, etwa nach Thailand, sind laut Lufthansa derzeit nicht vom Ukraine-Krieg betroffen: „Die Sicherheit unserer Passagiere und Besatzungsmitglieder hat zu jeder Zeit oberste Priorität. Überflüge im ukrainischen Luftraum finden nicht statt “, sagte ein Unternehmenssprecher.

Die Sperrung des Ganzen hätte eine weit größere Wirkung Russischer Luftraum, durch die zahlreiche Fracht- und Passagierflugrouten führen.

ADAC Anwälte: Möglichkeit, Reisen zu stornieren

Pauschalreisende mit mehreren Reisebestandteilen (z. B. Flug und Hotel) können ihre Buchung kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Reise nicht nur unerheblich beeinträchtigen.

das kann Kriegshandlungen allerdings muss die gebuchte Reise davon auch oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit betroffen sein. Darauf können sich Russlandreisende nur berufen, wenn die Reise unmittelbar bevorsteht und in eine Region führt, die unmittelbar von Kriegshandlungen betroffen ist (derzeit insbesondere das Grenzgebiet zur Ukraine). Wer hingegen in einen anderen Landesteil reist, wird sich im Zweifel nicht auf kriegerische Ereignisse als außergewöhnliche Umstände berufen können.

Auf jeden Fall sollte man die sehr dynamische Situation weiter beobachten. Auch wie, insbesondere möglich, kann derzeit nicht abgeschätzt werden Sanktionen Westliche Länder können Reisen nach Russland beeinträchtigen.

Wer aus moralischen Gründen oder aus reine Angst Storniert eine Reise, muss der Veranstalter damit rechnen Stornokosten erforderlich. Gegebenenfalls können Sie versuchen, mit dem Veranstalter eine Kulanzregelung zu finden, zB eine kostenlose Umbuchung.

Individualreisendedie beispielsweise nur einen Flug oder eine Unterkunft gebucht haben, können sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Ihr Geld bekommen Sie nur zurück, wenn zum Beispiel die Fluggesellschaft den Flug storniert oder ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Mit Material von dpa.