Urteil: Tina Turner verliert Streit um Doppelgängerin bei BGH – Unterhaltung

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Urteil: Tina Turner verliert Streit um Doppelgängerin bei BGH – Unterhaltung

In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschied der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

In dem Fall ging es darum, ob das Double Dorothea „Coco“ Fletcher dem Original zu ähnlich sieht und ob Werbeplakate mit ihrem Foto und dem Titel „Simply The Best – The Tina Turner Story“ den Eindruck erwecken, dass der Superstar die Bühne betritt bzw unterstützt die Sendung. Turner hatte den Veranstalter Cofo Entertainment aus Passau auf Unterlassung verklagt (Az. I ZR 2/21).