VW-Abgasskandal: Neuwagenkäufer haben Anspruch auf Restschadensersatz

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VW-Abgasskandal: Neuwagenkäufer haben Anspruch auf Restschadensersatz

Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesels, die VW nicht rechtzeitig verklagt haben, können dennoch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Grundvoraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Dann kann Volkswagen zur Zahlung eines sogenannten Restschadens verpflichtet werden, wenn die Ansprüche bereits verjährt sind, wie der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) am Montag entschied. (Az. VIa ZR 8/21 und andere)

In zwei Fällen aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben die höchsten Zivilrichter entschieden, dass VW nicht nur den reinen Gewinn aus dem Verkauf herausgeben muss. Stattdessen funktioniert es wie die eigentliche Entschädigung: VW muss den Großteil des Kaufpreises erstatten. Dafür muss der Kunde sein Auto abgeben und sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Ob sich eine Klage auf Restschaden lohnt, hängt stark davon ab, wie intensiv der Diesel gefahren wurde und ob man sich überhaupt von dem Auto trennen möchte. Die Frist hierfür beträgt zehn Jahre ab Kaufdatum. Eine Klage kommt daher nur für Dieselbesitzer infrage, die ihr Auto zwischen Februar 2012 und September 2015 gekauft haben. Damals kam der Skandal ans Licht.

Bei Gebrauchtwagen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Restschäden, wie der BGH vor anderthalb Wochen entschieden hat.

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dpa