Was ist jetzt wahr? Freizeit, Vereine und Kontakte

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Was ist jetzt wahr?  Freizeit, Vereine und Kontakte

Gastronomie, Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen
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Diese Corona-Regeln gelten ab sofort in NRW

Auch in Nordrhein-Westfalen startet die Omikron-Welle, die Landesregierung hat die Corona-Schutzregeln entsprechend verschärft. Wir fassen zusammen, was ab Donnerstag gilt – und welche Regeln noch gelten.

Ab Donnerstag, 13. Januar 2022, gelten in NRW verschärfte Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie – sie werden geregelt in der Corona-Schutzverordnung. Wir geben einen Überblick, welche Regeln jetzt in Nordrhein-Westfalen gelten.

Einige wichtige Begriffe vorab:

  • 3G – Zugang nur für vollständige ggeimpft, genesen und ggetestet (negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden).
  • 2G – Zugang nur für vollständige ggeimpft und genesen.
  • 2G plus – Zugang nur für vollständig geimpfte und rekonvaleszente Personen, die auch ein aktuelles, negatives Testergebnis haben (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Wichtige Ausnahme ab 13. Januar: Geboosterte Menschen brauchen bei 2G plus keinen zusätzlichen Corona-Test mehr. Gleiches gilt für Personen, die sich nach einer vollständigen Immunisierung von einer Infektion erholt haben. Die Befreiung von der Testpflicht gilt für Aufgeimpfte, sobald sie die dritte Impfung erhalten, sie müssen also nicht zwei Wochen warten.
  • Wann gilt man in Nordrhein-Westfalen als vollständig geimpft? Grundsätzlich zwei Wochen nach Erhalt der zweiten Dosis des Impfstoffs von Moderna, Biontech oder Astrazeneca – oder zwei Wochen nach Erhalt der Einzeldosis von Johnson & Johnson. Der digitale Impfausweis ist zunächst zwölf Monate gültig.
  • Wann gilt man in NRW als genesen? Der Nachweis erfolgt durch ein positives PCR-Testergebnis, das nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate sein darf.
  • Wann gilt man in NRW als geboostet? Die Bundesregierung arbeitet noch an ihrer „Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“, am Freitag (14. Januar) soll es Klarheit für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen geben. Zumindest bis dahin: Bürger, die eine dritte Impfung mit Biontech, Astrazeneca oder Moderna erhalten haben, gelten als aufgefrischt. Personen, die eine Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben, benötigen in Nordrhein-Westfalen nur noch eine weitere Impfung.

Welche Corona-Regeln gelten jetzt in der Gastronomie?

Ab dem 13. Januar gilt in Restaurants und Kneipen die 2G-Plus-Regel. Eine Ausnahme ist das einfache Abholen von Speisen und Getränken – dann ist kein aktuelles Testergebnis notwendig. Wichtig: Aufgeboosterte und Genesene nach der Impfung (siehe oben) können auf den zusätzlichen Corona-Test verzichten; sie gelten bereits in allen Bereichen mit 2G-Plus-Einschränkungen als getestet.

Wie funktionieren Vor-Ort-Tests??

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gibt es erstmals die Möglichkeit, betreute Corona-Tests vor Ort durchzuführen. Ein offizielles Schnelltestergebnis muss dann nicht vorgelegt werden. Diese Regelung ist für alle Bereiche relevant, in denen 3G oder 2G plus gelten, wie zum Beispiel Hallensport. Wichtig: Der Schnelltest muss unter Aufsicht (zB durch das Personal vor Ort oder durch den Vereinstrainer) durchgeführt werden und das negative Ergebnis berechtigt nur zum Zugang zu diesem konkreten Angebot. Der Betreuer kann kein Testzertifikat erstellen, wie man es von einer offiziellen Teststelle bekommen würde. Der Betreiber der jeweiligen Anlage entscheidet, ob eine Vor-Ort-Prüfung angeboten wird.

Wo gilt in Nordrhein-Westfalen ab Januar Maskenpflicht?

Ab dem 13. Januar wird die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken verlängert. Medizinische Masken müssen nun auch in Warteschlangen im Freien sowie bei Veranstaltungen und Versammlungen getragen werden, wenn diese nicht der 3G- oder 2G-Zugangsregelung unterliegen. Die Maskenpflicht war bereits im Dezember verschärft worden, seitdem gilt sie auch für geimpfte Personen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Innenräumen und in Fahrzeugen, auch wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Sie gilt auch für geimpfte Personen in Bildungs- und Kultureinrichtungen, auf Messen oder Familienausflügen – unabhängig von festen Sitzplätzen oder Anordnungen im Schachbrettmuster. Weitere Details zur Maskenpflicht in NRW finden Sie hier.

Welche Regeln gelten für Großveranstaltungen in NRW?

Hier werden zum 13. Januar die Corona-Regeln vereinheitlicht: Es gibt jetzt eine Obergrenze von 750 Personen. Dies gilt auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele, die zuletzt ohne Publikum stattfinden mussten.

Was gilt für Sport und Wellness in NRW?

Da beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern (außer in Umkleidekabinen und Gängen) und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, gilt dort weiterhin die 2G-Plus-Regel – mit der oben beschriebenen Ausnahme für Geboosterte und Genesene kann auf die zusätzliche Prüfung verzichten. 2G Plus gilt auch für verschiedene andere Einrichtungen und Angebote in Nordrhein-Westfalen, darunter auch das Singen im Chor ohne Maske.

Brauchen Kinder in NRW auch einen Corona-Test?

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind Geimpften und Genesenen gleichgestellt, zumal sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Sie benötigen keinen zusätzlichen Test, wenn 3G, 2G oder 2G plus zutreffen. Wichtig: Sie oder ihre Eltern müssen ggf. nachweisen, dass die Kinder jünger als 15 Jahre sind – mit einem entsprechenden Ausweis.

Welche Kontaktbeschränkungen in NRW bewerben?

Auch für Geimpfte und Genesende gelten seit Dezember Kontaktbeschränkungen. Private Treffen drinnen und draußen sind daher nur mit maximal zehn Personen erlaubt – die Anzahl der Haushalte ist unbegrenzt. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Im eigenen Haushalt gibt es keine persönlichen Einschränkungen. Aber sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder die strengeren Auflagen. Dann dürfen nur noch zwei Personen aus einem anderen Haushalt teilnehmen.

Wie ist der Zugang zum Einzelhandel geregelt?

Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf seit Ende 2021 nur noch Geschäfte für den täglichen Bedarf aufsuchen. Dazu zählen Lebensmittel- und Getränkemärkte, Baby- und Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Großhändler. In allen anderen Shops gilt die 2G-Regel. Der Zugang muss von den Geschäften aus kontrolliert werden.

Was gilt für Kultur und Freizeit in NRW?

Neuregelung: Das gilt für Aufgeimpfte, Doppelgeimpfte und Genesene

Die 2G-Regel gilt weiterhin in Museen, Ausstellungen, Theatern, Kinos, Tierparks, Zoos, Freizeitparks und für touristische Hotelübernachtungen. Für Schwimmbäder, Wellnessanlagen und Hallensport gilt 2G Plus zusätzlich. Ausgenommen von den Beschränkungen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Brauchen Sie einen Corona-Test am Arbeitsplatz?

Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel – alle Mitarbeiter müssen täglich nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet wurden.

Welche Corona-Regeln gelten in Bussen und Bahnen?

In Nordrhein-Westfalen gelten im öffentlichen Personennahverkehr weiterhin die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Auch einfache OP-Masken sind erlaubt, aber das kann sich ändern: Es gibt erste Forderungen nach einer Rückkehr zur FFP2-Pflicht in Bussen und Bahnen.

Welche Bußgelder sind bei Regelverstößen fällig?

Wer im Bus oder Zug eine medizinische Maske dabei hat, diese aber nicht auf Mund und Nase setzt oder einfach nur eine Alltagsmaske trägt, zahlt 150 Euro. Der gleiche Betrag wird für alle fällig, die bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie dem Einkaufen in Geschäften oder dem Gang zu Behörden ohne Mundschutz erwischt werden.

Wer weder genesen noch getestet ist und an einer 2G-Veranstaltung teilnimmt, muss eine Geldstrafe von 250 Euro zahlen; Veranstalter oder Veranstalter, die nicht geimpften Personen den Zutritt ermöglichen, müssen mit einer Geldstrafe von 1000 Euro rechnen. Besitzt der Veranstalter selbst einen gefälschten Impfpass, verdoppelt sich die Geldstrafe von 1000 Euro auf 2000 Euro. Wenn er auch die Test- und Impfbescheinigungen nicht überprüft, beträgt die Geldstrafe 2000 Euro. Die Fälschung eines Prüfzeugnisses kostet zwischen 2000 und 5000 Euro.

(maxi / rls / jra)