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Von: Nina Büchs

In vielen NRW-Städten steigen die Corona-Zahlen. Immer öfter werden Personen als Kontaktpersonen angegeben und können entsprechend getestet werden. (Ikonenbild) © Rupert Oberhäuser/Imago

In NRW sind die Corona-Zahlen erneut gestiegen. Die Wahrscheinlichkeit, ein enger Kontakt zu werden oder eine rote Corona-Warn-App zu haben, steigt. Ein Überblick über das, was Sie jetzt wissen müssen.

Köln – Vor ein paar Tagen war ich mit Freunden im Kino oder Restaurant und plötzlich ist die Corona-Warn-App rot. „Sie hatten Begegnungen mit hohem Risiko“, heißt es in der App. Doch was sollen Betroffene in diesem Fall tun? Müssen sie getestet werden? Und gibt es eine Quarantänepflicht? Eine Übersicht, was Menschen in NRW mit einer roten Corona-Warn-App oder Personen, die als enge Kontaktpersonen einer infizierten Person angegeben sind, wissen müssen.

Corona in NRW: So müssen Sie sich verhalten, wenn die Corona-Warn-App plötzlich rot ist

Die gute Nachricht zuerst: Wer eine rote Corona-Warn-App hat, muss nicht gleich hysterisch werden. Eine rote Warnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie sich mit COVID-19 infiziert haben. Die Warnung weist nur dann auf ein erhöhtes Ansteckungsrisiko hin, wenn Sie in den vergangenen 14 Tagen mindestens eine Begegnung mit einer später positiv getesteten Person hatten. Allerdings kann die App nicht unterscheiden, ob der Kontakt draußen oder drinnen stattfand. Außerdem weiß die App nicht, ob Sie eine FFP2-Maske getragen haben, geimpft, aufgefrischt oder genesen sind.

Färbt sich die App plötzlich rot, sollten sich Betroffene wie folgt verhalten:

  • Beachten Sie weiterhin die üblichen Hygieneregeln
  • Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause und vermeiden Sie Begegnungen außerhalb des Haushalts (insbesondere mit Risikogruppen)
  • Auf Krankheitssymptome achten (bei Auftreten von Symptomen Kontakt zum Hausarzt aufnehmen)
  • Auf das Coronavirus testen lassen (Personen mit einer roten Warn-App steht ein kostenloser Test zu, dies muss aber nicht zwingend ein PCR-Test sein)

Kontakt zu Infizierten: Wann besteht Quarantänepflicht in NRW? Welche Ausnahmen gibt es?

Nach der neuen Coronaschutzverordnung NRW gelten bestimmte Quarantäneregeln für Personen, bei denen ein enger Kontakt zu Infizierten gemeldet wurde. Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick:

  • Wann müssen Sie als Kontaktperson einer infizierten Person in Quarantäne? Unter anderem müssen enge Kontaktpersonen von Infizierten, also Personen, die mit dieser Person in einem Haushalt leben, in Quarantäne. Quarantäne kann auch angeordnet werden, wenn ein enger Kontakt mit einer infizierten Person für mindestens 10 Minuten bestanden hat. Zum Beispiel, wenn ein Gespräch stattfand und keine Maske getragen wurde oder wenn sich die Kontaktperson längere Zeit mit der infizierten Person in einem nicht oder nur schlecht belüfteten Raum aufhielt. Übrigens: Auch wenn keine Quarantäne angeordnet wurde, sollten sich Kontaktpersonen für 10 Tage nach dem Kontakt isolieren und auf etwaige Symptome achten.
  • Welche Ausnahmen gibt es von der Quarantänepflicht? Wenn die Kontakte entweder aufgefrischt (dritte Impfung) oder als doppelt geimpft und genesen gelten und ihre letzte Infektion länger als 14 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt, sind sie von der Quarantänepflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Personen, die eine nachgewiesene Covid-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben, sowie Personen, die genesen sind und deren Infektion mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
  • Wer entscheidet über die Quarantäne? Über eine Quarantäne von Personen, die engen persönlichen Kontakt zu Infizierten hatten, ohne im gemeinsamen Haushalt zu leben, entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt je nach Kontaktintensität.
  • Was passiert, wenn während der Quarantäne Symptome auftreten? Beim Auftreten von Symptomen sind Betroffene verpflichtet, sich zu isolieren und einen Corona-Test durchführen zu lassen.

Coronavirus NRW: Zahlen steigen rasant – Corona-Hotspots in Wuppertal, Leverkusen, Solingen und Krefeld

Fest steht: Die Infektionszahlen steigen derzeit in ganz Nordrhein-Westfalen enorm an. Umso wahrscheinlicher ist es, dass sich aufgrund der steigenden Zahlen weitere Infizierte mit dem Coronavirus anstecken. Bundesweit liegt die Inzidenz bei über 500 – in einigen Städten wurde auch die 800er-Marke überschritten. Ein großer Hotspot ist derzeit die Stadt Wuppertal, wo das RKI eine Inzidenz von 953,5 meldet (Stand: 18.01.2022). Aber auch die Städte Leverkusen, Solingen und Krefeld sind dabei. Die aktuell größten Corona-Hotspots in NRW im Überblick:

Stadt Inzidenz (Stand: 18. Januar 2022)
Wuppertal 953,5
Leverkusen 867.6
Krefeld 838
Solingen 825
Dortmund 762.5
herne 713.0

(nb) Weitere Neuigkeiten auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln los ist – abonnieren Sie einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter.