Wobei ab sofort 2G-plus, 3G und Masken Pflicht sind

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Wobei ab sofort 2G-plus, 3G und Masken Pflicht sind
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Von: Hanna Decke

In NRW wurden die Corona-Regeln gelockert. Einige Einschränkungen bleiben jedoch vorerst bestehen. Welche Maßnahmen aktuell gelten.

Hamm – Seit knapp zwei Jahren gelten Regeln im Kampf gegen das Coronavirus. Lange waren wir im Lockdown, der Alltag in Nordrhein-Westfalen war weitgehend lahmgelegt. Dann normalisierte sich das öffentliche Leben allmählich, und die Impfrate stieg. Trotzdem ist NRW in die nächste Corona-Welle gerutscht – die Regeln sind wieder strenger geworden. Doch nun scheint das Ende in Sicht.

Bundesstaat Nordrhein-Westfalen
Hauptstadt Düsseldorf
Bewohner 17,9 Millionen

Corona-Regeln in NRW: Neue Schutzverordnung – was aktuell gilt

Mit den steigenden Corona-Zahlen in NRW traten 2022 wieder strengere Regeln in Kraft. Bund und Länder einigten sich zu Beginn des neuen Jahres auf neue Regeln. Unter anderem wurde die 2G-Plus-Verordnung erweitert. Nun lockern sich auch die Zeichen. Beim jüngsten Corona-Gipfel wurde deshalb ein Öffnungsplan beschlossen. Auch NRW setzt die Beschlüsse um: Ab Samstag, 19. Februar, wurde die neue Coronaschutzverordnung als erste in NRW gelockert. Weitere Beschränkungen wurden am 4. März aufgehoben.

Die Übersicht der aktuell geltenden Corona-Regeln in NRW (ab 4. März):

Corona-Regeln in NRW: Kontaktbeschränkungen aufgehoben – aber nicht für Ungeimpfte

Lange Zeit galten Kontaktbeschränkungen für alle. Aber in der Zwischenzeit können sich Geimpfte und Genesene mit so vielen Menschen treffen, wie sie wollen – solange sie unter sich bleiben. Wenn eine ungeimpfte Person bei der Versammlung anwesend ist, gelten folgende Regeln:

  • Für Ungeimpfte: Versammlungen im öffentlichen und privaten Raum, an denen ungeimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zu beschränken. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Ehegatten, Lebenspartner und Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Corona-Regeln in NRW: Hier gilt die 2G-Plus-Regel

Trotz der jüngsten Lockerungen in NRW gibt es nach dem 4. März noch einige Bereiche, in denen die 2G plus-Regelung gilt, nämlich hier:

  • Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen
  • private Feiern mit Tanz (z. B. Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern)
  • Gemeinsames Singen von Chormitgliedern und andere künstlerische Tätigkeiten, die nur ohne Maske durchgeführt werden können (Blasinstrumente spielen u.ä.)
  • Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen sowie vergleichbare Veranstaltungen
  • Bordelle, Prostitutionsbetriebe und ähnliche Betriebe sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Betrieben.
  • Großveranstaltungen ab 1.000 Personen

2G-plus bedeutet: Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen. Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings für den Zutritt zu Clubs und Diskotheken: Auch Gebooster benötigen einen negativen Corona-Test.

Corona-Regeln in NRW: Hier gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet

Die 3G-Regelung gilt seit den jüngsten Lockerungen in Nordrhein-Westfalen für viele Dinge im Freizeitbereich. So können auch Ungeimpfte die Angebote nutzen, sofern sie über einen aktuellen und negativen Corona-Test verfügen. Geimpft, genesen oder Hier müssen Sie sich testen lassen:

  • Gastronomie (Cafés, Restaurants), Hotels
  • Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauern
  • Messen
  • Museen
  • Ausstellungen
  • Theater
  • Kinos
  • Konzerte
  • Tierparks, Zoos
  • Vergnügungsparks
  • Eigene Sportpraxis im öffentlichen Raum (innen und außen)
  • Beerdigungen
  • standesamtliche Trauungen
  • körperliche Dienstleistungen und Sonnenstudios
  • Friseurbesuche (Sonderregelung)
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
  • besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, Unterkünfte für Geflüchtete und stationäre Sozialhilfeeinrichtungen
  • Sitzungen der kommunalen Gremien

Wenn 3G gilt, kann anstelle der Vorlage eines Testzertifikats einer offiziellen Teststelle auch ein überwachter Selbsttest bei der Einreise vor Ort durchgeführt werden. Dieser betreute Selbsttest berechtigt nur zum Zugriff auf das konkrete Angebot. Der Betreuer kann keine Prüfbescheinigung ausstellen, die auch für den Besuch anderer Einrichtungen verwendet werden könnte. Das können nur noch die offiziellen Prüfstellen. Ob und in welcher Form eine Vor-Ort-Prüfung angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.

Ein Mann geht an einem Corona-Testzentrum vorbei. Im Freizeitbereich gilt vielerorts in NRW die 3G-Regelung. © Robert Michael/dpa

Corona-Regeln für Kinder und Jugendliche in NRW

Seit dem 4. März gibt es keine Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, egal ob sie 2G-plus oder 3G nutzen. An allen Veranstaltungen und Angeboten können Sie nun ohne Nachweis teilnehmen, werden aber auf die maximale Teilnehmerzahl angerechnet.

Corona-Regeln in NRW: 2G-Regel im Einzelhandel gekippt

Die 2G-Regelung im Einzelhandel gilt in NRW nicht mehr. Seit dem 19. Februar können nicht geimpfte oder genesene Menschen wieder einkaufen gehen. Kunden müssen in den Geschäften eine medizinische Maske tragen – das Gesundheitsministerium empfiehlt aber „dringend“ FFP2-Masken.

Corona-Regeln in NRW: 3G-Regel am Arbeitsplatz

Auch die 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie im ÖPNV und Fernverkehr soll für weiteren Schutz sorgen. Für alle Geimpften oder Genesenen dürften die neuen Maßnahmen „zunächst keine weiteren nennenswerten Einschränkungen mit sich bringen“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst WDR erklärt.

Corona-Regeln in NRW: Hier gilt weiterhin die Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt weiterhin in einigen Gebieten in NRW. Je mehr Menschen in der abflauenden Corona-Pandemie wieder zusammenkommen dürfen und je mehr Veranstaltungen wieder erlaubt sind, desto wichtiger wird das Tragen einer Maske. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt grundsätzlich:

  • im öffentlichen Nahverkehr
  • im Handel
  • im Innenbereich mit Publikumsverkehr
  • für Indoor-Events mit mehr als 1000 Personen
  • im Freien bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern sie nicht den 3G- oder 2G-Zugangsbestimmungen unterliegen
  • in Schulklassen

Die Landesregierung empfiehlt zudem „dringend“, in Geschäften und bei der Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken zu tragen.

Corona-Regeln für Großveranstaltungen in NRW

Für alle Veranstaltungen gilt die 3G-Regelung. Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen in Innenräumen mit 2G-plus und zusätzlicher Maskenpflicht können jedoch bis zu 60 Prozent der maximalen Kapazität genutzt werden. Maximal 6000 Zuschauer sind erlaubt. Bei Veranstaltungen mit maximal 1000 Besuchern gilt die Maskenpflicht bei 2G-plus nicht.

Im Freien, beispielsweise im Fußballstadion, dürfen 75 Prozent der Zuschauerplätze besetzt werden. Das Zuschauerlimit liegt bei 25.000. Dabei gilt: Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Obergrenzen festlegen, wenn sie dies für vertretbar hält.

Corona-Regeln in NRW: An Schulen gilt weiterhin Maskenpflicht

An den Schulen in NRW findet der Unterricht weitgehend wieder normal statt. Eine Prüfung ist obligatorisch. Allerdings gibt es seit Ende Februar keine PCR-Pool-Tests mehr in Grundschulen. Stattdessen sollten Eltern ihre Kinder dreimal pro Woche zu Hause testen.

Seit dem 2. Dezember gilt im Unterricht wieder Maskenpflicht. Mit der Rückkehr der Maskenpflicht werden behördliche Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf das unbedingt Notwendige beschränkt. Das bedeutet: „Sofern keine außergewöhnlichen Umstände (z. B. Ausbrüche oder das Auftreten neuer Virusvarianten) vorliegen, bezieht sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person“, teilte das NRW-Bildungsministerium mit. *wa.de und RUHR24.de sind Angebote von IPPEN.MEDIEN.