Immer mehr Flüchtlinge kommen nach MV und viele Bürger wollen helfen. Wer Menschen aufnehmen oder Wohnungen anbieten möchte, sollte einiges beachten.
Anklage
Nach Einschätzung der Kreisverwaltung Vorpommern-Greifswald ist die Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Flüchtlinge zu Hause oder in einer Ferienwohnung aufzunehmen, derzeit sehr hoch. Allerdings sollten auch ein paar Dinge beachtet werden:
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Kein Asylverfahren für Ukrainer
Anders als während der syrischen Flüchtlingskrise 2015 benötigen die aus der Ukraine kommenden Kriegsflüchtlinge kein Visum. Es gibt also keine komplizierten Asylverfahren. Sie können also wohnen, wo Sie wollen. Das gilt für alle Menschen, die sich zu Beginn des Krieges in der Ukraine aufgehalten haben.
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Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen – ein rein formaler Akt. Die Flüchtlinge erhalten dann eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die dann um zwei Jahre verlängert werden kann. Die Erlaubnis ist wichtig für den Zugang zu staatlichen Leistungen und für die Krankenversicherung in Deutschland.
Anforderungen an Wohnungsangebote
Wer Geflüchtete aufnehmen möchte, sollte dieses Angebot per E-Mail an die Kreisverwaltung senden [email protected] Einreichen. Experten werden dann zunächst die Unterkunft bewerten. In der Regel: 45 Quadratmeter für eine Person, 60 für zwei Personen und 90 für vier Personen. Es wird aber zum Beispiel auch geprüft, inwieweit es vor Ort Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder in Schulen und Kitas gibt.
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Wenn Sie Flüchtlinge in Ihre Mietwohnung aufnehmen wollen, brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich entweder um enge Familienangehörige handelt oder die Besucher nur vorübergehend, also etwa sechs bis acht Wochen, untergebracht werden.
Kein Geld fürs Wohnen
Bisher gibt es keine finanzielle Unterstützung vom Staat für die Aufnahme. Aber auch Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis erhalten Leistungen vom Staat, wenn die eigenen Mittel beispielsweise für eine Mietwohnung nicht ausreichen. Allerdings gibt es keine staatliche Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge. Eventuell verursachte Schäden müssten daher vom Beherbergungsbetrieb selbst getragen werden.