Gesundheit: Corona-Einreisebestimmungen werden gelockert

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Gesundheit: Corona-Einreisebestimmungen werden gelockert

Minister Karl Lauterbach Das Bundeskabinett hat entsprechenden Änderungen der Einreiseregelung zugestimmt, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Nur Länder, in denen gefährlichere Virusvarianten als Omicron grassieren, sollten als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Einreisebestimmungen gelten. Kinder unter zwölf Jahren sollen sich bei Rückkehr aus Risikogebieten direkt aus einer Quarantäne testen können, bei Kindern unter sechs Jahren soll für diese Gebiete darauf verzichtet werden.

Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits bei der Vorstellung der Pläne deutlich gemacht, dass das Reisen für Familien einfacher wird. Trotzdem sollten Sie im Urlaub vorsichtig sein. Die Vorschriften würden gelockert, nachdem die Omicron-Welle ihren Höhepunkt erreicht hatte. Die neuen Regelungen sollen bereits am Donnerstag in Kraft treten, wie das Ministerium erklärte – anvisiert war zunächst der Freitag. Generell gilt für Einreisende aus allen Ländern weiterhin die 3G-Regel: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben.

Nur noch wenige Risikogebiete

Künftig sollen nur noch Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, in denen Varianten mit „besorgniserregenden Eigenschaften“ weit verbreitet sind als die hierzulande dominierende Omicron-Variante – mit ähnlichen pathogenen Eigenschaften wie beispielsweise die Delta-Variante . Das bedeutet, dass Bereiche, in denen omicron vorherrscht, keine Hochrisikobereiche mehr sind. Es besteht auch keine Meldepflicht und keine Absonderungspflicht bei der Einreise nach Deutschland.

Für Kinder unter 12 Jahren soll es möglich sein, sich direkt aus einer fünftägigen Quarantäne zu testen, die ansonsten nach der Rückkehr aus Risikogebieten gelten würde. Bisher endet die Isolation für Kinder unter 6 Jahren automatisch fünf Tage nach Einreise – allerdings ohne die Möglichkeit, sich vorher zu testen.

Künftig heißt es in der Verordnung auch: „Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nicht isoliert.“ Diese Ausnahme soll „den besonderen psychosozialen Belastungen von Kindern dieser Altersgruppe“ durch eine Segregation Rechnung tragen. Dies gilt laut Ministerium aber nicht bei der Rückkehr aus „Virus-Varianten-Gebieten“. So lassen sich Länder noch einordnen, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften vorkommen – etwa bei weitgehender Umgehung des Impfschutzes.

Generell gilt für Einreisende: Wer aus Risikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und darf frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem wieder raus negativer Test.

Zur Begründung der Kindererleichterungen weist das Ministerium auch darauf hin, dass die Ständige Impfkommission noch keine generellen Impfempfehlungen für Kinder unter 12 Jahren herausgegeben hat. Reiseerleichterungen für Familien waren auch Thema der jüngsten Corona-Beratungen des Bundes und Landesregierungen Mitte Februar.

© dpa-infocom, dpa:220301-99-341928/2

Bundesministerium für Gesundheit zu Einreisebestimmungen

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