Kommt das Gemüse aus dem Nachbarland oder hunderte Kilometer entfernt, obwohl es im Supermarkt als „regional“ gekennzeichnet ist? Verbraucherschützer fordern eine eindeutige Kennzeichnung.
Berlin – Es braucht klare Regeln für die Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln aus der Region. „Wenn Möhren als regionales Produkt beworben werden, sollten sie nicht 500 Kilometer vom Supermarkt entfernt angebaut werden“, sagte Christiane Seidel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Bislang seien Begriffe wie „Region“ oder „regional“ weder gesetzlich eindeutig definiert, noch unterlägen sie konkreten, einheitlichen Vorgaben, kritisieren Verbraucherschützer.
EU-weite Lösung?
Sie fordern daher die Europäische Kommission auf, einheitliche Mindeststandards für die regionale Kennzeichnung festzulegen. Die künftige Kennzeichnung von Herkunft und Regionalität von Lebensmitteln müsse leicht verständlich, einheitlich, vergleichbar und verbindlich sein, hieß es. „Wer in Brandenburg „Eier von unseren Bauern“ kauft, sollte keine Eier aus den Niederlanden im Einkaufskorb haben“, sagte Seidel.
Der Verbraucherschützer schlägt vor, auf allen Lebensmitteln das Herkunftsland eines Produktes – etwa Deutschland oder Frankreich – zu kennzeichnen. Bei vielen Lebensmitteln ist das Herkunftsland bereits Pflicht. Dazu gehören frisches Obst und Gemüse, Eier und frisches Rindfleisch.
Herkunftskennzeichnung für andere Produkte?
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) setzt sich auf EU-Ebene für eine Ausweitung der verpflichtenden Herkunftsbezeichnungen ein. Er und seine österreichische Amtskollegin Elisabeth Köstinger starteten zudem eine Initiative, mit der unter anderem die EU-Kommission aufgefordert wird, rasch einen Vorschlag für eine umfassendere Herkunftskennzeichnung vorzulegen.
Es ist Teil einer Strategie der EU-Kommission für eine nachhaltigere Landwirtschaft („Farm to Fork“/„From Farm to Plate“), wie es in der Erläuterung erläutert wurde. Demnach soll eine Ausweitung der obligatorischen Herkunftsangabe auf Produkte wie Milch und Milch als Zutat, Fleisch als Zutat, Reis oder Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten geprüft werden. dpa