Neuigkeiten aus dem Reiseziel
Urlaub in Schweden trotz Corona: Was Reisende wissen müssen
Auch im Winter ist Schweden ein beliebtes Reiseziel der Deutschen. Obwohl die Zahl der Corona-Infektionen zuletzt in ungeahnte Höhen gestiegen ist, lockert das Land nun die Einreisebestimmungen.
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Coole Städte wie Stockholm und Malmö, verträumtes Hinterland, klare Seen und die Schären: Schweden ist nicht umsonst ein beliebtes Reiseziel der Deutschen. Urlaub im größten Land Skandinaviens ist auch während der Corona-Pandemie möglich. Doch Reisende müssen bei der Einreise und vor Ort einiges beachten. Während der Corona-Pandemie ging Schweden mit wenigen Einschränkungen eigene Wege: Ein Überblick:
Wie ist die Corona-Situation in Schweden?
In Schweden steigen die Infektionszahlen seit Mitte November deutlich an, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 1414,5 (Stand: 19. Januar 2022). Aus deutscher Sicht gilt das Land seit dem 9. Januar 2022 wieder als Risikogebiet, das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung ausgesprochen.
Welche Regeln gelten für die Einreise nach Schweden?
Seit dem 28. Dezember gelten strengere Regeln für die Einreise nach Schweden, sodass seither alle Personen über zwölf Jahren unabhängig von ihrem Impfstatus einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Dies kann ein PCR-Test oder Antigentest sein, der nicht älter als 48 Stunden ist. Nun lockert das Land die Einreiseregel wieder, allerdings nur für Geimpfte und Genesene.
Reisende, die eine Impfung oder Genesung nachweisen können, benötigen ab dem 21. Januar keinen Corona-Test mehr. Ungeimpfte und nicht genesene Personen müssen dann weiterhin einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zeugnisse werden oft nur auf Englisch, Schwedisch, Norwegisch, Dänisch oder Französisch akzeptiert.
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Diese Corona-Regeln gelten in Schweden in Restaurants und Co.
Die schwedische Regierung hat am 7. Dezember öffentlich strengere Corona-Regeln angekündigt. Seit dem 8. Dezember gilt die Empfehlung, im öffentlichen Nahverkehr Masken zu tragen und in der Öffentlichkeit – insbesondere in Innenräumen – Abstand zu halten. Menschenansammlungen sollten vermieden werden.
Ein Mund-Nasen-Schutz sollte vor allem dann getragen werden, wenn in Bahnen und Bussen zu Stoßzeiten viel los ist und kein Abstand eingehalten werden kann. Auch Reisende, die zu Stoßzeiten unterwegs sind, sollten auf andere Verkehrsmittel wie das Fahrrad umsteigen, nach Angaben des Gesundheitsministeriums.
Schweden: 2G-Regel bei Veranstaltungen
Aufgrund steigender Fallzahlen gelten seit dem 12. Januar Ausgangssperren. Bars, Kneipen und Restaurants müssen um 23 Uhr schließen. An Tischen dürfen maximal acht Gäste Platz nehmen. Auch bei Veranstaltungen gelten Personenbeschränkungen. Auch dort muss eine Corona-Impfung nachgewiesen werden. Die 2G-Regeln gelten nicht für Nachtclubs und Bars, heißt es auf der Webseite der Polizei.
Skifahren in Schweden: Diese Regeln gelten
Die Skigebiete in Schweden sind weiterhin geöffnet. Skifahrer werden gebeten, Abstand zu halten und wenn möglich kontaktlos zu bezahlen. Eine Maskenpflicht wird es aber wohl nicht geben.
Dies gilt für die Rückreise nach Deutschland
In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, was derzeit für die Einreise aus Dänemark gilt. Da Schweden seit dem 9. Januar wieder als Risikogebiet eingestuft ist, müssen Sie in der Zeile „Risikogebiet“ nachsehen:
Antrag auf digitale Einwanderung | Beweispflicht (ab 12 Jahren) |
Quarantänepflicht | Beförderungsverbot | |
Virenvariantenbereich | ja | Vor Einreise: negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigentest (max. 24 Stunden) (Impf-/Rekonvaleszenznachweis nicht ausreichend) | 14 Tage, auch für Geimpfte | ja |
Bereich mit hohem Risiko | ja | Vor Einreise: Impf- oder Genesungsnachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) | 10 Tage, Kürzung ab Tag 1 bei Impf- oder Genesungsnachweis oder ab Tag 5 bei negativem Test; für Kinder unter 12 Jahren endet automatisch nach dem 5. Tag | Nein |
andere Gebiete | Nein | Vor Einreise: Impf- oder Genesungsnachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) | Nein | Nein |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit