Ammersee-Region: Landkreis Starnberg: Telefonbetrüger bringen Senioren an viel Geld

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Die Polizei meldet eine Welle von betrügerischen Anrufen in der Region Ammersee. Ein Mann verliert eine große Menge Geld.

In den vergangenen Tagen waren wieder zahlreiche Personen im Verantwortungsbereich Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck von Betrügern angerufen worden. Mit teils haarsträubenden Geschichten versuchten sie, ihren Opfern ihre Ersparnisse zu entziehen. Allein am Dienstag seien 19 Callcenter-Betrugsmeldungen gemeldet worden, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit. Ein 80-jähriger Mann verlor eine große Geldsumme.

Am Dienstagnachmittag übergab ein 80-jähriger Mann aus dem Landkreis Starnberg 30.000 Euro an die Betrüger. Zuvor war er von einer Frau, die sich als Angestellte der Generalstaatsanwaltschaft ausgab, angerufen worden, um zu sagen, dass die Tochter des Seniors in einen Verkehrsunfall verwickelt war und nur durch Hinterlegung einer Kaution eine Haftstrafe vermeiden konnte.

Telefonbetrug: Das Geld wurde dem Amtsgericht Augsburg übergeben

Um dies zu untermauern, übergab der Unbekannte den Anruf an einen mutmaßlichen Staatsanwalt, der alle Angaben bestätigte. Das Geld wurde schließlich vor dem Landgericht übergeben Augsburg.

Auch am Dienstagnachmittag ereignete sich ein ähnlicher Betrugsfall mit fast gleichem Ablauf. Hier gab sich der unbekannte Anrufer eines 74-jährigen Rentners aus dem Kreis Fürstenfeldbruck als Polizist aus. Als die Frau den geforderten Geldbetrag in ihrer Bankfiliale abholen wollte, wurde ein Bankangestellter auf die Situation aufmerksam und alarmierte sie umgehend Polizei. Wie die Polizei mitteilte, konnte der junge Mitarbeiter diesmal dank des überlegten Handelns des jungen Mitarbeiters einen Schaden vermeiden.

Um sich vor Betrügern am Telefon bestmöglich zu schützen, rät die Polizei:

Lesen Sie dazu auch

  • Seien Sie misstrauisch gegenüber solchen Anrufen.
  • der Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an.
  • Beenden Sie im Zweifelsfall das Gespräch so schnell wie möglich, ohne persönliche Daten oder Informationen über Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben.
  • Reagieren Sie nicht auf Aufforderungen zur Übertragung oder Lieferung von Geldbeträge A.
  • Die reale Polizei oder Öffentlicher Ankläger niemals Bargeld, Überweisungen oder andere Wertgegenstände von Ihnen verlangen, um eine Untersuchung durchzuführen.
  • Rufen Sie im Zweifelsfall an Polizei unter einer aus dem Telefonbuch entnommenen Rufnummer, in dringenden Fällen auch unter der Notrufnummer 110 – aber nutzen Sie nicht den Rückruf-Button, sonst landen Sie womöglich wieder bei den Betrügern.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Fremden in Ihre Wohnung.
  • Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von Beamten wie Polizisten ihren Dienstausweis.
  • Geben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor den Taten der Täter.
  • Prüfen Sie, ob ein Eintrag Ihrer Rufnummer in öffentliche Verzeichnisse wirklich notwendig ist.