Diese vier Kriterien sollen Ihre Region zum Corona-Hotspot machen

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Diese vier Kriterien sollen Ihre Region zum Corona-Hotspot machen

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28. März 2022 – 9:55 Uhr Uhr

Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie sollen die meisten Beschränkungen am 2. April aufgehoben werden – außer in sogenannten Hotspot-Regionen. Das sind Bereiche, in denen beispielsweise das Gesundheitswesen Gefahr läuft, überfordert zu werden. Eine genaue Definition gibt es jedoch noch nicht. Aber: Sobald eine Region zum Hotspot erklärt wurde, ist das jeweilige Bundesland zuständig und hat die Entscheidungsgewalt über eine mögliche Verschärfung der Corona-Regeln.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den Ländern vier Kriterien zur Bestimmung von Corona-Hotspots vorschlagen.

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Über die Definition der Hotspots herrscht Uneinigkeit

In den Landesregierungen herrscht Uneinigkeit darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Kennzeichnung von Hotspots derzeit gegeben sind oder nicht. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits Ende April das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt. Hamburg plant das Gleiche, obwohl der Stadtstaat bundesweit die niedrigste Inzidenz aufweist.

Der SPD-Politiker und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Bundesländern an diesem Montag mitteilen, „was meiner Meinung nach die Kriterien sind, nach denen die Bundesländer die Hotspots bestimmen können“. Das sagte er am Sonntag im Bild-TV.

Lesetipp: Corona: Diese Bundesländer planen Hotspot-Maßnahmen

Diese vier Kriterien spielen laut Lauterbach eine wichtige Rolle

Auf Wiedersehen Corona! Ab dem 3. April fallen viele Maßnahmen weg. Außer in sogenannten Hotspots.

© (C) Milenko ?ilas – Veternik; Serbien ((C) Milenko ?ilas – Veternik; Serbien (Fotograf) – [None], (C) Milenko ?ilas – Veternik; Serbien

Was braucht es also, um ein Gebiet zum Hotspot zu erklären?

  • Wegen Corona können Krankenhäuser geplante Eingriffe nicht mehr durchführen.
  • Die Notbetreuung ist gefährdet.
  • Pflegeuntergrenzen werden unterschritten.
  • Patienten müssen in andere Krankenhäuser verlegt werden.

Mit diesen Kriterien sollen die Länder die Hotspot-Regelungen umsetzen können. „Und ich appelliere an die Länder, es jetzt zu tun“, so Lauterbach weiter.

Bundesweite Ausweitung der Maskenpflicht „funktioniert legal nicht“

Lauterbach wies die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Ausweitung der Maskenpflicht zurück. „Ob er das vorschlägt oder nicht, das ist völlig egal. Es ist nicht legal“, sagte der SPD-Politiker, betonte aber, dass er selbst die Maskenpflicht gerne beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre.

Er appellierte jedoch an die Bundesländer, dies in den Hotspots zu tun und forderte erneut die großen Supermarktketten auf, die Maskenpflicht in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht durchzusetzen. (dpa/vdu)

Lesetipp: Dies gilt ab dem 3. April beim Einkauf in Supermärkten, Drogerien und Einzelhandelsgeschäften

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