Stuttgart. Im Rechtsstreit mit einer schwäbischen Volksbank um die Erstattung von Kontogebühren haben Verbraucherschützer zunächst einen Rückschlag erlitten. Das Landgericht Stuttgart entschied am Dienstag zugunsten der Volksbank Welzheim, die nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe. Ein Vertreter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kündigte an, nach Prüfung des Urteils Berufung einlegen zu wollen.
Der Fall in Stuttgart war eine juristische Nachwirkung eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gebührenpraxis von Banken. Der BGH hat im April 2021 entschieden, dass Banken bei der Änderung von AGB die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Viele Banken führten daraufhin neue Gebührenmodelle ein. Das nun vorliegende Urteil ist nach Einschätzung der Verbraucherschützer das erste nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs.
Die Bank im Rems-Murr-Kreis hatte rund 7000 Kunden vorgeschlagen, auf die Erstattung bereits gezahlter Gebühren zu verzichten. Im Gegenzug dürfen sie ihr Girokonto zum bisherigen Preis von fünf Euro im Monat weiterführen. Andernfalls droht die Kündigung des Accounts. Ein betroffener Kunde wandte sich an die Verbraucherschützer. Der Anwalt der Verbraucherschützer bezeichnete das Schreiben der Bank als „irreführend“. Sie ist so formuliert, dass möglichst viele Verbraucher auf die Erstattung verzichten. Auf diese Weise würde die Bank die Kunden unangemessen beeinflussen.
Das Angebot der Bank an den Kunden sei günstig und die Verzichtsforderung klar formuliert, argumentierte der Anwalt der Bank. Die Bank habe transparent gehandelt und „nichts verharmlost“.
Auch sieht das Gericht in dem Schreiben der Bank weder Nötigung noch Irreführung des Kunden. Die Bank hat grundsätzlich das Recht, das Girokonto ihrer Kunden zu kündigen. Dass sie versuche, die Gebühren nachträglich genehmigen zu lassen, sei „kaufmännisch nachvollziehbar und auch für den Laien erkennbar, sachlich nicht zu beanstanden“. Dabei habe sie die Rechte der Kunden nicht verschleiert und ihre Verpflichtung zur Gebührenerstattung nicht bestritten.
Pforzheim: „Kein Kommentar“
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben weitere einstweilige Verfügungen eingereicht. Die Volksbank Pforzheim wollte sich am Dienstag auf PZ-Anfrage nicht zu dem aktuellen Urteil äußern. Eine generelle Stellungnahme dazu soll aber am kommenden Freitag auf der Bilanzpressekonferenz abgegeben werden.