Gesundheit – Arbeitgeber und DGB streiten über Corona-Regelungen – Gesundheit

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Berlin (dpa) – Gewerkschaften und Arbeitgeber ringen um den künftigen Corona-Verlauf in Deutschlands Unternehmen.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte die geplante Abschaffung der Auflagen für Unternehmen und kündigte an, selbst weiterhin Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Anja Piel vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes warnte am Montag: „Es braucht mutiges Handeln gegen die hohe Infektionsrate. Freundliche Ankündigungen helfen wenig.“

Dulger sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die jetzt geplante Flexibilisierung der Unternehmen ist notwendig und sinnvoll.“ Sie sind die notwendige Reaktion auf die betrieblichen Schutzkonzepte und eine hohe Impfquote der Beschäftigten. „Auch nach Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung und dem Wegfall der Telearbeitspflicht wird die Wirtschaft weiterhin an wirksamen Schutzmaßnahmen festhalten“, kündigte Dulger an.

Der Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber die Gefährdung durch das Virus künftig selbst einschätzen und entsprechende Maßnahmen in einem betrieblichen Hygienekonzept festlegen sollen. Die Verordnung soll voraussichtlich am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Bis einschließlich 19. März sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal wöchentlich Tests anzubieten. Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten, besteht derzeit eine Maskenpflicht. Zusätzlich zu diesen Regelungen gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Mitarbeiter Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigungen mitführen müssen. Die Arbeit von zu Hause aus ist obligatorisch, wenn die Art der Arbeit dies zulässt.

In Bezug auf mobiles Arbeiten sagte Dulger, dass dies ohne gesetzlichen Zwang in den Unternehmen weiter genutzt werde. Piel mahnte: „Arbeitgeber dürfen nicht ignorieren, dass Homeoffice – wo möglich – ein sinnvolles Instrument bleibt, um Kontakte und damit das Infektionsrisiko einzuschränken.“

Der DGB sieht die Ansteckungsgefahr weiterhin auf hohem Niveau

Der Gewerkschafter erinnerte daran, dass die Fälle wieder zunehmen. „Damit bleibt das Infektionsrisiko auf einem hohen Niveau.“ Die Homeoffice-Angebotspflicht wurde als Reaktion auf eine extrem niedrige Quote mobiler Arbeit mitten auf dem Höhepunkt der Pandemie eingeführt.

Als überflüssig kritisierte Dulger, dass das Arbeitsministerium das Homeoffice teilweise durch die Hintertür wieder in der Arbeitsschutzverordnung verankern wolle. Der Verordnungsentwurf enthält den Hinweis, dass es keine gesetzliche Pflicht zur Heimarbeit gibt, Arbeitgeber aber die Möglichkeit haben, ihren Arbeitnehmern Heimarbeit anzubieten.

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