Gesundheit – Dresden – Kabinett beschließt Verlängerung der Regeln bis 2. April – Gesundheit

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Gesundheit – Dresden:Das Kabinett beschließt, die Regeln bis zum 2. April zu verlängern

Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt vom Nachrichtensender dpa

Dresden (dpa/sn) – Sachsen verlängert wie angekündigt die geltenden Corona-Regeln weitgehend bis zum 2. April. Den formellen Beschluss fasste das Kabinett am Donnerstag in Dresden. Ausnahmen ergeben sich aus der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das bestimmte Schutzmaßnahmen nicht mehr vorsieht. Demnach gelten ab Freitag keine Beschränkungen für private Treffen und Versammlungen mehr. Die 3G-Regel gilt für Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich, unabhängig von der Besucherzahl. Eine Begrenzung der Zuschauerzahl gibt es nicht mehr. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens besteht keine Pflicht zur Erfassung von Kontakten.

Die meisten Bestimmungen der bisherigen Schutzverordnung bleiben jedoch bestehen. Die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) gilt unter anderem bei Trauungen und Beerdigungen, bei körperlichen Dienstleistungen, in der Gastronomie, auf Messen und in Hotels. Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzmöglichkeiten unterliegen der 2G-Plus-Regelung – auch hier benötigt der Besucher täglich einen negativen Test, um den Status einer genesenen oder geimpften Person nachzuweisen. Grundsätzlich bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske in Geschäften und beispielsweise im Nahverkehr bestehen.

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