Gesundheit – Düsseldorf – Auch für ungeimpfte Erholung in vielen Freizeitbereichen – Gesundheit

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Gesundheit – Düsseldorf – Auch für ungeimpfte Erholung in vielen Freizeitbereichen – Gesundheit

Düsseldorf (dpa/lnw) – Am Freitag treten in Nordrhein-Westfalen weitgehende Lockerungen der Corona-bedingten Beschränkungen in Kraft. Entlastungen gibt es für Restaurants, Hotels, Diskotheken, Kultur und Sport. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung bringt auch für Nicht-Geimpfte ein Stück Teilhabe im Freizeitbereich zurück: Sie können dann auch wieder Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen besuchen. Voraussetzung ist allerdings ein gültiger negativer Corona-Test. In diesen Bereichen gilt wieder die sogenannte 3G-Verordnung mit Zugang für geimpfte, genesene und getestete Personen.

Diskotheken und Clubs dürfen nach monatelanger Schließung nur noch unter den verschärften 2G-plus-Auflagen öffnen: Das bedeutet, dass nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt haben. Die zusätzliche Testpflicht gilt auch für alle, die bereits eine Auffrischimpfung haben oder gerade genesen sind. Hier besteht keine Maskenpflicht.

Mit den Lockerungen setzt NRW weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Am 17. März wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten erneut zusammenkommen. Die NRW-Verordnung gilt bis zum 19. März.

© dpa-infocom, dpa:220303-99-373012/3