Gesundheit – Düsseldorf – Details zu einrichtungsbezogenen Pflichtimpfungen sind noch in Bearbeitung – Gesundheit

Startseite » Gesundheit – Düsseldorf – Details zu einrichtungsbezogenen Pflichtimpfungen sind noch in Bearbeitung – Gesundheit
Gesundheit – Düsseldorf – Details zu einrichtungsbezogenen Pflichtimpfungen sind noch in Bearbeitung – Gesundheit

Düsseldorf (dpa/lnw) – Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums wird noch an den Leitlinien zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 15. März gearbeitet. „Die Details zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht werden derzeit vorbereitet“, sagte ein Sprecher des Staatsministeriums am Mittwoch. Kritik kommt zwischenzeitlich von den Gesundheitsämtern, die auf bereits eingegangene Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und auf die bereits bestehende Arbeitsbelastung durch Corona verweisen.

Die ab Mitte März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht soll von den bereits stark belasteten kommunalen Gesundheitsämtern umgesetzt werden. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte die Bundesebene dafür kritisiert. „Aber es ist einfach, eine solche Impfpflicht ins Gesetz zu schreiben. Die Umsetzung der Impfpflicht ist eine andere Sache“, sagte er im Gesundheitsausschuss des Landtags. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium entwickelt Handreichungen oder Leitfäden.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

„Und wir haben bereits täglich mehrfache Anfragen sowohl von Arbeitgebern als auch von ungeimpften Arbeitnehmern, wie sie sich verhalten sollen“, sagte die Leiterin des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss, Barbara Albrecht, der „Aktuellen Stunde“ des WDR Fernsehens (Dienstag ). Die Bundesregierung könne es nicht so umsetzen, wie es nun konkretisiert wird: „Und wir werden nicht individuell prüfen, prüfen und entscheiden können, was mit rund 2.000 bis 3.000 Menschen im Rhein-Kreis Neuss geschehen soll.“ Es gibt keinen „Fahrplan“, wie die Behörden damit umgehen können.

© dpa-infocom, dpa:220202-99-948606/2