Gesundheit – Erfurt – Kein „Tag der Freiheit“: Welche Corona-Regeln bleiben vorerst – Gesundheit

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Erfurt (dpa/th) – Die Menschen in Thüringen sollten Masken, Impfausweise und Corona-Tests vorerst nicht weglegen: Wegen der hohen Infektionszahlen im Freistaat bleibt eine Reihe der bisherigen Corona-Regeln bestehen. Denn während weitreichende Corona-Maßnahmen im Bundesinfektionsschutzgesetz am Samstag auslaufen, nutzt Thüringen wie viele andere Bundesländer eine Übergangsregelung. Sie soll in der Nacht zum Samstag per Erlass in Kraft treten und gilt dann bis zum 2. April.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat bereits signalisiert, dass sie auch nach diesem Termin einige Einschränkungen für notwendig hält – etwa die Maskenpflicht im Einzelhandel. Aber dann wäre ein Landtagsbeschluss nötig – und dafür bräuchte Rot-Rot-Grün vier Stimmen im Parlament aus den Reihen der CDU oder der FDP. Die Bekämpfung einer Pandemie wird damit zur Verhandlungssache mit ungewissem Ausgang. Allerdings steht bereits fest, was in Thüringen bis zum 2. April gelten soll. Ein Überblick:

Kontaktbeschränkungen

Sie entfallen komplett – auch Menschen, die keine Impfung oder sonstigen Immunschutz gegen das Coronavirus haben, können sich nach Belieben mit anderen Haushalten treffen.

Maskenpflicht

Es sollte drinnen bleiben mit Publikumsverkehr. Dies gilt auch für geschlossene Räume in Restaurants. Auch im Nah- und Fernverkehr müssen die Menschen weiterhin eine Maske tragen. Eine OP-Maske reicht hier aus. In Krankenhäusern oder Pflegeheimen muss es eine FFP2-Maske sein.

3G-Regulierung

Genesen, geimpft oder mit negativem Test: Die 3G-Verordnung bleibt in Thüringen in vielen Bereichen vorerst bestehen. Dazu gehören Restaurant- und Bareinrichtungen, öffentliche Veranstaltungen, Chor- und Orchesterproben, Fitnessstudios, Freizeitsport, Schwimmbäder und Saunen. 3G gilt auch für sexuelle Dienstleistungen mit zwei Teilnehmern.

2G-Regelung

Gilt 2G, dürfen nur Genesene oder Geimpfte hinein. In Thüringen soll das für den Zutritt zu Diskotheken, Clubs und Bordellen noch bis zum 2. April gelten. 2G gilt auch für bezahlten Sex mit mehr als zwei Personen.

Mitarbeiter

Mitarbeiter, die in Bereichen arbeiten, in denen das Publikum 3G oder 2G ist, müssen zweimal pro Woche getestet werden. Auch ungeimpfte Mitarbeiter, die in 2G-Gebieten arbeiten, müssen eine FFP2-Maske tragen.

Hotspot-Regeln

Die bisherigen Hotspot-Regelungen entfallen. Es gibt also nicht mehr mehrere Level mit unterschiedlich strengen Corona-Regeln, sondern nur noch ein Regelwerk für alle Regionen. Das könnte sich aber nach dem 2. April wieder ändern – je nachdem, was der Landtag beschließt und ob er überhaupt etwas beschließt.

© dpa-infocom, dpa:220318-99-569715/3