Erfurt (dpa/th) – Nach dem Ende der Seuchenlage wegen der Corona-Pandemie dürfen Clubs, Bars und Diskotheken in Thüringen wieder öffnen. Auch Vorführzüge sind nach den neuen Regeln wieder erlaubt. Hintergrund ist, dass ein Landtagsbeschluss, der im November vergangenen Jahres eine „konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung“ von Covid-19 festgestellt hatte, am Donnerstag ausgelaufen ist. Damit gelten in Thüringen ab Freitag weniger strenge Regeln. Volksfeste und Frühlingsmärkte sind ab sofort wieder möglich, Volksfeste können unter Auflagen stattfinden.
In Bars gilt jetzt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen und solche, die einen negativen Corona-Test vorweisen können, Zutritt erhalten. In Freizeitparks oder Indoor-Spielplätzen gilt 2G – nur wer geimpft oder genesen ist, darf hinein. In Clubs, Diskotheken, Bordelle oder Swingerclubs kommen nur Geimpfte und Genesene herein, die ebenfalls einen negativen Test vorweisen können oder deren Impfung noch nicht lange her ist.
Die bisherigen Hotspot-Regeln gelten nicht mehr. Der Landkreis Eichsfeld kehrt damit zu den bundesweit geltenden Regeln zurück. Nach dem älteren Warnstufensystem galt Eichsfeld noch als Corona-Hotspot und musste strengere Maßnahmen umsetzen als andere Landkreise. Diese Hotspot-Regeln bestehen jedoch nach Ende der Epidemielage nicht mehr.
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