Gesundheit – Kiel – Schleswig-Holstein setzt Corona-Öffnungskurs fort – Gesundheit

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Kiel (dpa/lno) – Trotz stark gestiegener Infektionszahlen mit Rekordwerten schafft Schleswig-Holstein die strengen Corona-Schutzmaßnahmen nun fast vollständig ab – anders als seine deutschen Nachbarländer. „Wie angekündigt werden wir viele grundrechtsbeschränkende Maßnahmen ab diesem Wochenende gemäß den geplanten Bundesregeln aufheben“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch in Kiel. Damit entfallen ab Samstag Regelungen wie Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen weitgehend. Es gilt weiterhin Masken- und Testpflicht.

Die Regierung hatte sich erneut mit ihrem Expertenrat abgestimmt. Sie begründet ihr Vorgehen mit der überschaubaren Situation in den Krankenhäusern und der im internationalen Vergleich hohen Impfquote. Die Zahl der Infektionen sei hoch, der Krankheitsverlauf aber meist mild, sagte Günther. Das Tragen von Masken und Tests blieben wichtig.

2G plus gilt nur in Diskotheken und ähnlichen Orten, daher dürfen nur geimpfte und genesene Personen hinein, wenn sie auch einen aktuellen negativen Test vorlegen. Bis zum 2. April müssen beispielsweise noch Masken bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen, im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Besuch des Krankenhauses getragen werden. Weiterhin bestehen Testpflichten für Krankenhäuser, Beschäftigte und Eltern in Kitas sowie in Pflegeeinrichtungen und Eingliederungshilfen.

Günther sagte, er sei froh, dass Schleswig-Holstein seinen Weg fortsetzen könne. Er forderte die Bürger auf, sich an die bestehenden Regeln zu halten und Eigenverantwortung zu übernehmen. Das könnte bedeuten, weiterhin Masken zu tragen, wo es nicht erforderlich ist.

Die Prüfungspflicht sollte für Studierende abgeschafft werden. Kostenlose Tests werden jedoch weiterhin angeboten. Die Maskenpflicht in Schulen soll bis zu den Osterferien bestehen bleiben.

„Eine Überlastung des Gesundheitssystems liegt derzeit nicht vor“, sagte Günther. Trotz deutlich höherer Infektionszahlen als Anfang 2020 müssten wegen Covid-19 weniger Menschen auf Intensivstationen behandelt werden. „Damit ist die Aufhebung der Beschränkungen nicht nur möglich, sondern notwendig.“

Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stieg am Dienstag auf einen Höchststand von 1417,9, nach 1020,6 eine Woche zuvor. Der Norden liegt nur knapp unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der Neuinfektionen an einem Tag schoss auf 9104 in die Höhe – ebenfalls ein Höchststand. 80,5 Prozent der Schleswig-Holsteiner haben eine Grundimmunisierung gegen das Virus erhalten – das ist Platz vier in Deutschland. 70,4 Prozent mit Auffrischimpfung bedeuten den höchsten Wert.

Im Zusammenhang mit Corona wurden 500 Patienten in Kliniken behandelt, 46 auf einer Intensivstation behandelt und 23 dort beatmet. Die Zahl der neu in Krankenhäuser eingelieferten Corona-Erkrankten pro 100.000 Menschen innerhalb einer Woche stieg auf 4,33. Dieser Wert war früher höher. Die Belastung der Kliniken ist daher moderat.

Anfang März hatte 3G in vielen Bereichen die strengeren 2G- (geimpft, genesen) und 2G-Plus-Regeln (geimpft und genesen plus tägliche Test- oder Auffrischimpfung) abgelöst. Auch Diskotheken durften wieder öffnen – mit 2G plus. Für Indoor-Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmern galt 3G, das nun ebenfalls wegfällt.

Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) hält Masken und Tests in bestimmten Bereichen weiterhin für wichtig. „Der Verlauf der Pandemie hat gezeigt, dass diese vergleichsweise milden Mittel einen großen Einfluss auf den Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer haben.“

Ministerpräsidentin Monika Heinold (Grüne) kritisierte das neue Bundesinfektionsschutzgesetz. „Die Hot-Spot-Strategie ist nicht praktikabel.“ Die Länder brauchten mehr Handlungsoptionen. Schleswig-Holstein wird die Möglichkeiten nutzen, die das Gesetz gibt. Vorsicht ist weiterhin geboten. Es darf nicht passieren, dass die Krankenhäuser schon voll sind, wenn sie Flüchtlinge behandeln müssen.

Das Infektionsschutzgesetz erlaubt es Schleswig-Holstein, die Masken- und Testpflicht in bestimmten Bereichen für eine Übergangszeit fortzusetzen. Dies sei eine wichtige Voraussetzung, um umfassende Freiheiten in nahezu allen Lebensbereichen zurückzugewinnen, sagte Garg. „Wir treten jetzt in eine Phase neuer Verantwortung für uns alle ein“, sagte SPD-Spitzenkandidat Thomas Losse-Müller. „Mit der Maske kann man sich und andere schützen.“

Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen weiterhin FFP2-Masken tragen, jedoch nicht mehr in den Bewohnerzimmern der Heime. Angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen haben mehrere Bundesländer Corona-Beschränkungen bis zum 2. April verlängert oder angekündigt, darunter Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

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